Norm
ASVG §183 Abs1Rechtssatz
Im Fall eines mittlerweile gar nicht mehr rentenbegründenden Grades der Erwerbsminderung liegt bei dem anzustellenden Vergleich der Verhältnisse zum Zeitpunkt des Gewährungsbescheides mit denen zum Zeitpunkt der Entziehung eine - jedenfalls - gemäß § 183 Abs 1 Satz 2 zweiter Fall ASVG „wesentliche“ und schon aus diesem Grund für die Entziehung der Rente maßgebliche Änderung des Sachverhalts vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126699Im RIS seit
25.05.2011Zuletzt aktualisiert am
25.05.2011