Norm
ABGB §988Rechtssatz
Contractingmaßnahmen sind im Wesentlichen darauf ausgerichtet, dass ein Unternehmer (Contractor) Energiesparmaßnahmen oder die Energieversorgung auf einer Liegenschaft des Kunden verwirklicht, wobei diese Maßnahmen durch die Bank des Contractors vorfinanziert worden und sich der Contractor aus den erwarteten Energieeinsparungen oder den zu lukrierenden Energiepreisen refinanziert. Wesentliches Element aller Contracting?Verträge ist eine mehrjährige Laufzeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126688Im RIS seit
24.05.2011Zuletzt aktualisiert am
24.05.2011