RS OGH 2011/3/29 2Ob182/10v

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Veröffentlicht am 29.03.2011
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Norm

ABGB §988
ABGB §1053
ABGB §1090 IIj
ABGB §1165 D
ABGB §1165 F

Rechtssatz

Contractingmaßnahmen sind im Wesentlichen darauf ausgerichtet, dass ein Unternehmer (Contractor) Energiesparmaßnahmen oder die Energieversorgung auf einer Liegenschaft des Kunden verwirklicht, wobei diese Maßnahmen durch die Bank des Contractors vorfinanziert worden und sich der Contractor aus den erwarteten Energieeinsparungen oder den zu lukrierenden Energiepreisen refinanziert. Wesentliches Element aller Contracting?Verträge ist eine mehrjährige Laufzeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126688

Im RIS seit

24.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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