D14 402334-1/2008/7E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Der Asylgerichtshof hat durch den Richter Mag. Windhager als Vorsitzenden und die Richterin Mag. Riepl als Beisitzer über die Beschwerde des XXXX alias XXXX, StA.: Moldawien, gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 16.10.2008, FZ. 07 06.453-BAS, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 03.05.2011 zu Recht erkannt:
Die Beschwerde von XXXX alias XXXX vom 30.10.2008 gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 16.10.2008, Zl. 07 06.453-BAS, wird gem. §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Z 1 und 10 Abs. 1 Z 2 AsylG 2005 abgewiesen.
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :
I. Verfahrensgang und Sachverhalt
I.1. Der nunmehrige Beschwerdeführer gelangte nach eigenen Angaben am 14.07.2007 illegal in das Bundesgebiet und stellte am selben Tag den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz, wobei er angab, "XXXX" zu heißen, am XXXX geboren und moldawischer Staatsangehöriger zu sein.
Im Rahmen der Erstbefragung schilderte der Beschwerdeführer, dass er in XXXX geboren sei und dort auch bis zu seiner Ausreise am 09.07.2007 gelebt habe. Als Ausreisegrund schilderte er, dass er nicht im russisch dominierten Transnistrien weiterhin hätte leben wollen, da er allein gewesen sei, nachdem seine Eltern verstorben wären. Da sich im rumänischen Teil von Moldawien nur reiche Geschäftsleute aufhalten dürften, sei es ihm auch nicht möglich, dort zu leben und er habe genug von der in seinem Herkunftsstaat herrschenden Korruption und Kriminalität.
Im Rahmen seiner Einvernahme vor dem Bundesasylamt am 24.07.2007 schilderte der Beschwerdeführer zusammengefasst, dass es in seiner Heimat sehr schwer sei zu leben und er dort keine Zukunftsaussichten habe. Er sei sehr arm und habe keine Unterkunft sowie keine Dokumente, deshalb sei er nach Österreich gekommen, da er hoffe, es werde ihm hier auch gesundheitlich geholfen. Vermutlich habe er einen Tumor im Bauchbereich, er habe sich jedoch mangels Geld keine Untersuchungen in den letzten Jahren leisten können. Er wolle nicht wie andere Moldawier Diebstähle begehen. Die Russen in Transnistrien würden nicht zulassen, dass man wählen gehe und er habe keine Eltern und in Moldawien keine Unterkunft. In Herkunftsstaat habe er Kurse besucht und den Beruf des Kochs gelernt.
Im Rahmen seiner Einvernahme vor dem Bundesasylamt am 25.02.2008 führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen aus, dass er gerne weitere medizinische Untersuchungen in Anspruch nehmen würde, da er sich nach wie vor schlecht fühle. Er sei bereits untersucht worden, jedoch hätte man keine Erkrankung feststellen können. Er habe Schlafmittel und diverse Medikamente für die Stärkung des Immunsystems, gegen seine Nervosität, zur Regulierung seines Blutdrucks und seiner Darmtätigkeit eingenommen.
In Österreich habe er keine Verwandten oder Freunde und er könne noch immer keine Dokumente, die seine Identität darlegen würden, in Vorlage bringen.
Befragt zu seiner familiären Situation schilderte er, dass sein Vater 1985 und seine Mutter im Jahr 1998 verstorben seien. Er habe fünf Jahre lang die Schule besucht. Er hätte nicht studieren können und habe nur manchmal "schwarz" gearbeitet, nachdem er keine andere Arbeit gefunden habe. Seine gesundheitlichen Probleme seien ebenfalls schlimm gewesen. Die Russen in XXXX, wo er gelebt habe, hätten dem Beschwerdeführer das Leben schwer gemacht, obwohl er versucht habe, nirgends "anzuecken". Auch habe er nie einer politischen Partei oder einer sonstigen Organisation angehört, habe sich nie politisch betätigt und habe nie Schwierigkeiten mit Behörden seines Heimatlandes gehabt.
Der Beschwerdeführer schilderte schließlich, dass er bereits mehr als 10 oder 20 Jahre unterwegs sei, nirgendwo einen Platz habe, wo er sich zu Hause fühle und deshalb in Österreich die Möglichkeit erhalten wolle, ein normales Leben zu führen.
In einem vom Bundesasylamt in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachten, erstellt von Dr. XXXX am 01.09.2008, wurde zusammengefasst festgestellt, dass der Beschwerdeführer an einer "Persönlichkeitsstörung vom Borderline Typ" leide, es sei jedoch "keine traumaassoziierte Störung oder Erkrankung" feststellbar. Eine ambulante Therapie sei aufgrund der Ausprägung der Symptome ausreichend und es bestehe keine dauerhafte Behandlungsbedürftigkeit. Die potentielle Gefahr einer Suizidalität sei als gering zu werten. Der Beschwerdeführer sei handlungsfähig, seine Angaben seien nachvollziehbar und aufgrund der nicht erforderlichen stationären Behandlung des Beschwerdeführers könne die Behandlung ambulant und ortsunabhängig durchgeführt werden, weshalb es nicht erforderlich sei, eine Behandlung ausnahmslos nur in Österreich durchzuführen.
Anlässlich der Untersuchung für die Gutachtenerstellung hatte der Beschwerdeführer am 30.07.2008 ua. ausgeführt, dass er eine Musikschule absolviert habe, anschließend Koch gelernt habe und in weiterer Folge als Angestellter in einem Büro gearbeitet habe. Aufgrund der Spannungszustände konsumiere er zur Erleichterung zunehmend Alkohol und Cannabis.
Am 24.09.2008 wurde der belangten Behörde aufgrund eines schriftlichen Parteiengehörs vom 05.09.2008 eine handschriftliche Stellungnahme des Beschwerdeführers übermittelt. Zusammengefasst schilderte der Beschwerdeführer, dass er am 09.07.2007 Moldawien verlassen habe, da er auf der Straße gelebt habe, nachdem seine Eltern verstorben wären und er keine Familie und keine Freunde gehabt habe. Von den Menschen russischer Herkunft, die an der Macht seien und in Moldawien leben, werde er erniedrigt, gedemütigt, diskriminiert, beschimpft und ignoriert. Da er keine Arbeit und somit keine Lebensmöglichkeit im Herkunftsstaat gehabt habe, sei er gezwungen gewesen, aus Moldawien auszureisen. Aufgrund des Nahrungsmangels in Moldawien habe er diverse gesundheitliche Probleme und sei sein größtes Problem sein jetziger unbefriedigender Gesundheitszustand. Bei einer Rückkehr in den Herkunftsstaat wäre er einsam und müsse wieder als Vagabund auf der Straße leben und an Armut, Stress und Krankheiten leiden.
I.2. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 16.10.2008, Zl. 07 06.453-BAS, wurde der Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberichtigten gem. § 3 AsylG abgewiesen, zugleich wurde der Antrag bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen und der Beschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Moldawien ausgewiesen. Das Bundesasylamt bewertete dabei das individuelle Vorbringen des Beschwerdeführers - aus näher dargestellten Gründen - als unglaubwürdig bzw. würden die schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers in Transnistrien die Asylgewährung nicht rechtfertigen.
Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde erhoben, in der dieser vollinhaltlich wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit seines Vorbringens und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften bekämpft wurde.
Der Beschwerdeführer verwies zusammengefasst darauf, dass er in Transnistrien mit schweren Diskriminierungen durch die russisch sprechende Bevölkerung zu kämpfen habe. Er leide zudem unter einer lebensgefährlichen psychischen Erkrankung und befinde sich die belangte Behörde im Irrtum, wenn diese feststelle, dass er keine ärztliche Hilfe benötigen würde. Er beantrage deshalb, dass sein Gesundheitszustand bei der Entscheidung über seinen Asylantrag zu berücksichtigten sei. Hinsichtlich der vom Beschwerdeführer zu erduldenden Diskriminierungen in Transnistrien hätte das Bundesasylamt intensivere Ermittlungstätigkeiten anstellen müssen.
Der Beschwerdeführer moniert zudem, dass die vom Bundesasylamt vorgelegten Länderberichte zum Gesundheitswesen nicht geeignet wären, um sich über seine Lage bei einer Rückkehr nach Moldawien ein umfassendes Bild zu machen. Diesbezüglich verwies der Beschwerdeführer auf eine Accord-Anfragebeantwortung vom 17.08.2006. Auch beruhe seine Ausweisung auf einer rechtswidrigen Annahme der belangten Behörde.
Zusammen mit seiner Beschwerde übermittelte der Beschwerdeführer zudem eine handschriftliche Stellungnahme zur Konkretisierung seiner Beschwerde, in der er zusammengefasst ausführte, dass er deshalb Moldawien verlassen habe, da er ab seinem 14. Lebensjahr auf der Straße gelebt habe und das Leben eines "Vagabunden" geführt habe, nachdem seine Eltern verstorben wären. Er besitze kein Dokument, das seine Identität bezeugen würde, und werde von den Menschen im Herkunftsstaat diskriminiert und verspottet sowie von den Russen, die an der Macht seien, ignoriert, gedemütigt und erniedrigt. Er habe in Moldawien keine Möglichkeit gehabt zu überleben und verfüge dort über keine Arbeit und keine Freunde. Er habe diverse gesundheitliche Probleme, da er nicht über ausreichend Nahrung verfügt habe. Er ersuche um die Möglichkeit, in Österreich ein neues Leben aufzubauen und er verspreche die Gesetze einzuhalten.
Am 08.04.2011 wurde dem Asylgerichtshof eine Mitteilung des Landespolizeikommandos XXXX übermittelt. Darin wurde festgehalten, dass aufgrund von intensiven kriminalpolizeilichen Ermittlungen im Zusammenhang mit einer in XXXX aufhältigen Tätergruppierung, die in Verdacht stehe, gewerbsmäßige Einbruchsdiebstähle in ganz Österreich begangen zu haben, festgestellt worden sei, dass der Beschwerdeführer falsche Identitätsangaben getätigt hatte. Es wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer in Wirklichkeit XXXX heißt und am XXXX in XXXX geboren wurde.
I.3. Am 03.05.2011 wurde der Beschwerdeführer im Rahmen einer mündlichen Beschwerdeverhandlung vor dem Asylgerichtshof zum Wahrheitsgehalt der Angaben und zur Aktualität der Fluchtgründe einvernommen. In der Verhandlung räumte der Beschwerdeführer insbesondere ein, dass er bisher falsche Daten zu seiner Person und hinsichtlich seiner Ausreisegründe angegeben habe. Er habe Kenntnis davon, dass die Kriminalpolizei seine falsche Identität entdeckt habe und gab nunmehr an, eigentlich XXXX zu heißen, eigentlich niemals in Transnistrien gelebt zu haben und dass seine Eltern nicht verstorben seien. Sein wahrer Ausreisegrund sei seine Verurteilung aufgrund einer Schlägerei zwischen dem Beschwerdeführer und dem ehemaligen Lebensgefährten seiner Mutter im Jahr 2002. Da er das Schmerzensgeld nicht bezahlt habe, werde er nunmehr von den russischen Freunden des ehemaligen Lebensgefährten seiner Mutter gesucht.
In weiterer Folge wurden dem Beschwerdeführer allgemeine Länderberichte zu Moldawien zur Kenntnis gebracht, hinsichtlich derer der Beschwerdeführer lediglich anmerkte, es würde offiziell dort alles wunderschön ausschauen, jedoch in Wirklichkeit nichts funktionieren und die Leute in Moldawien wären nichts für ihn. Anlässlich der Beschwerdeverhandlung kündigte der Beschwerdeführer an, in den nächsten Tagen Befunde über seine Hepatitis-C-Erkrankung und seine Mitte Mai 2011 beginnende einjährige medikamentöse Behandlung aufgrund dieser Erkrankung zu übermitteln.
Am 05.05.2011 langte beim Asylgerichtshof ein Schreiben der Hepatologischen Ambulanz im Landeskrankenhaus XXXX vom 14.04.2011 ein, worin festgehalten wurde, dass der Beschwerdeführer an "chronischer Hepatitis C" leide und an "Nikotinabusus". Die Durchführung einer antiviralen Therapie wäre möglich, werde jedoch aufgrund des Asylverfahrens derzeit nicht durchgeführt und es werde eine Kontrolle des Beschwerdeführers, bei dem durchaus stabile Verhältnisse feststellbar seien, in sechs Monaten empfohlen.
I.4. Zur Feststellung des für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhaltes wurde im Rahmen des Ermittlungsverfahrens Beweis erhoben durch:
Einsicht in den dem Asylgerichtshof vorliegenden Verwaltungsakt des Bundesasylamtes, Zl. 07 06.453-BAS, beinhaltend die niederschriftliche Einvernahme vor der belangten Behörde, die Beschwerde, die Einvernahme des Beschwerdeführers im Rahmen der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 03.05.2011, Einsicht in das psychiatrische Gutachten, erstellt von Dr. XXXX am 01.09.2008, in die handschriftliche Stellungnahme vom 24.09.2008 sowie die zusammen mit der Beschwerde am 30.10.2008 übermittelte Stellungnahme des Beschwerdeführers und hinsichtlich der falschen Identitätsangaben des Beschwerdeführers in die am 08.04.2011 übermittelte Mitteilung vom Landespolizeikommando XXXX und zur Situation im Falle der Rückkehr nach Moldawien durch Einsicht in die in der Verhandlung erörterten allgemeinen Feststellungen des Asylgerichtshofes zu Moldawien (Stand Februar 2011).
I.5. Zur Person und den Fluchtgründen des Beschwerdeführers wurde Folgendes festgestellt:
Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Moldawien, führt den Namen XXXX und wurde am XXXX in XXXX geboren.
Der Beschwerdeführer war in seinem Herkunftsstaat in der Vergangenheit keiner Bedrohung aus Gründen der Rasse, der Religion, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Ansichten ausgesetzt und drohen ihm solche auch in Zukunft nicht. Die von ihm vorgebrachten Gründe für die Ausreise aus Moldawien werden mangels Glaubwürdigkeit des Vorbringens nicht festgestellt.
Dem Beschwerdeführer droht zum Entscheidungszeitpunkt in Moldawien weder eine unmenschliche Behandlung, Todesstrafe oder unverhältnismäßige Strafe bzw. eine sonstige individuelle Gefahr.
Der gesundheitliche Zustand des Beschwerdeführers steht einer Rückführung in den Herkunftsstaat nicht entgegen.
I.6. Zum Herkunftsland des Beschwerdeführers wird Folgendes festgestellt:
Der Asylgerichtshof trifft auf Grund der in der mündlichen Verhandlung eingebrachten Quellen folgende entscheidungsrelevanten Feststellungen zum Herkunftsstaat des Beschwerdeführers:
Allgemein
Moldau hat beinahe 34.000 km² und rund 4,3 Millionen Einwohner (Juli 2010 est).
(CIA World Factbook: Moldova, Stand 16.9.2010, https://www.cia.gov/library/publications/theworld-
factbook/geos/md.html)
Andere Schätzungen sprechen von 3,95 Mio. Einwohnern, einschließlich 532.000 Bewohner des von Separatisten kontrollierten Transnistrien. Rund 900.000 Moldauer (darunter ca. 250.000 "Transnistrier") leben im Ausland. Die Situation stellt sich in Moldau und dem Landesteil Transnistrien (Dnjestr-Republik) sehr unterschiedlich dar. Die moldauische Regierung hat in Transnistrien, das eine Unabhängigkeit anstrebt, keinen Einfluss, wodurch sich in Bezug auf die Menschenrechte sehr unterschiedliche Situationen ergeben.
(US DOS - US Department of State: 2009 Human Rights Report: Moldova, 11.3.2010)
Menschenrechte
Allgemein
Im Juni 2009 begannen die Vorbereitungen zu den Verhandlungen eines neuen EU-Moldau-Abkommens. Das Bekenntnis der neuen Regierung Menschenrechtsfragen zu behandeln eröffnete den Weg zu Verhandlungen. Der nationale Aktionsplan für Menschenrechte 2009-2012 wurde im Herbst Vertretern der Zivilgesellschaft zur Bewertung übergeben. Auch bekannte sich die neue Regierung zur Umsetzung aller Urteile des EGMR. Moldau erfüllte alle Berichtspflichten unter UN Menschenrechtkonventionen, an denen das Land beteiligt ist.
(Europäische Kommission: ENP Progress Report 2009, Moldova, 12.5.2010)
Vor dem Regierungswechsel zur Allianz für Europäische Integration kam es während der Demonstrationen gegen die kommunistische Regierung am 7. und 8. April 2009 zu gewalttätigem Vorgehen der Polizei gegen Demonstranten und illegalen Festnahmen. Drei Demonstranten starben. Es wurden Personen verprügelt und in Einzelhaft gesteckt. Die Haftbedingungen waren weiterhin hart. Unter der Vorgängerregierung bedrohten Sicherheitsbehörden bei verschiedenen Gelegenheiten die politische Opposition und Medien und schüchterten diese ein. Es gab Berichte über Polizeikorruption, willkürliche Verhaftungen und illegale Durchsuchungen. Die Regierung beschränkte die Versammlungsfreiheit und versagte manchen religiösen Gruppen die Registrierung. Korruption in der Justiz war ein Problem. Von anhaltender Gewalt gegen Frauen und Kinder, Menschenhandel, Diskriminierung von Roma wurde ebenfalls berichtet.
Nach den April-Unruhen wurden 25 Untersuchungen wegen Polizeimisshandlung eröffnet und weitere 76 Beschwerden registriert. Anfang September 2009 eröffnete der Oberstaatsanwalt 14 Kriminalfälle und übergab weitere 54 Fälle den Strafverfolgungsbehörden. Es handelte sich meist um Foltervorwürfe oder absichtliche Körperverletzungen.
(US DOS - US Department of State: 2009 Human Rights Report: Moldova, 11.3.2010)
Justiz
In der Verfassung ist Gewaltenteilung und eine unabhängige Justiz vorgesehen. Unter der kommunistischen Regierung, die bis zum 25. September 2009 im Amt war, übte der Präsident auf die drei Gewalten erheblichen Einfluß aus. Korruption in der Justiz war ein Problem. Gesetzlich ist eine unabhängige Justiz vorgesehen, in der Praxis waren behördliche Druckausübung und Korruption weiterhin Probleme. Es gab Berichte, dass lokale Staatsanwälte und Richter in Gegenzug zu niedrigeren Haftstrafen nach Bestechungsgeldern fragten. Richter waren manchmal politisch beeinflusst. Politische Faktoren spielten auch bei der Wiederbestellung von Richtern eine Rolle. Vor allem junge Richter, die ihre fünfjährige Probezeit absolvieren, waren dem Druck der Exekutive ausgesetzt.
Die Justiz setzt sich aus erstinstanzlichen Gerichten, Berufungsgerichten und dem Obersten Gerichtshof zusammen. Ein separates Verfassungsgericht ist für Fälle, die die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzgebung behandeln, zuständig. Der Verfassungsgerichtshof war der einzige, der als fair und objektiv angesehen wird. Die Generalstaatsanwaltschaft ist autonom und ist dem Parlament verantwortlich. Es existiert ein separates System von Militärgerichten, das Probleme mit Korruption und Ineffektivität hatte.
(US DOS - US Department of State: 2009 Human Rights Report: Moldova, 11.3.2010)
Die 2005 erlassenen Gesetze zur Bestellung beim Höchstgericht und hohen Amtsgerichten führten zu einer Verbesserung der richterlichen Unabhängigkeit. Einige Gerichte arbeiten ineffizient und unprofessionell, viele Entscheidungen werden nicht umgesetzt.
(Freedom House: Freedom in the World 2009: Moldova, 16.7.2009)
Moldau machte Fortschritte bei der Rechtsreform und der Umsetzung von EGMR-Urteilen. Im ersten Viertel 2009 wurden mehrere Gesetze zur Rechtsreform umgesetzt. Einige der Gesetzesänderungen entsprachen jedoch nicht den Empfehlungen der Venediger Kommission. Ein Aktionsplan zur Rechtsreform wurde im Oktober 2009 beschlossen und sofort umgesetzt. Er umfasst eine Überarbeitung der Verfassung und einiger Gesetze. Im Dezember 2009 wurde ein Oberster Rat der Staatsanwälte gegründet und ein modernes Rechtsinformationssystem wird eingerichtet. Nach Umsetzung des Gesetzes über die Rechtshilfe, kam es aufgrund fehlender Mittel zu Problemen beim Funktionieren des Nationalen Rechtshilferats.
(Europäische Kommission: ENP Progress Report 2009, Moldova, 12.5.2010)
Im Strafverfahren existiert auch in Moldau unter gewissen Voraussetzungen (Einkommensschwäche etc) die Beistellung eines Pflichtverteidigers. Eine vom System her mit Österreich vergleichbaren Verfahrenshilfe im Zivilverfahren existiert nicht. Ebenso keine kostenlose Rechtsberatung im Sinne eines Amtstages beim (vergleichbaren) Bezirksgericht. Es existieren jedoch Privatinitiativen dieser Art, wie z.B. in Cahul die sog. "Rechtsklinik" (Leiter Dr. Dunas) an der dortigen juristischen Fakultät der Privatuniversität Cahul, an der kostenlose Rechtsauskünfte und auch kostenlose Verfahrenshilfe gegeben wird. Diese wird konkret mit amerikanischen Geldern gesponsert (Virginia/USA) und ist ausgezeichnet ausgestattet und sehr aktiv.
(Anfragebeantwortung durch den SV Dr. E. M., vom 12.3.2008)
Sicherheitsbehörden
Die wichtigste Sicherheitsbehörde ist die nationale Polizei, die in regionale- und Stadtkommissariate unterteilt ist, die wiederum beide dem Innenministerium untergeordnet sind. Korruption in der Polizei war weiterhin ein Problem. Die Staatsanwaltschaft war für Untersuchungen von Polizeiaktivitäten zuständig. Eine eigene Abteilung für Interne Angelegenheiten untersuchte Fälle von Korruption und Straffreiheit.
(US DOS - US Department of State: 2009 Human Rights Report: Moldova, 11.3.2010)
Trotz einer Reihe von positiven Anstrengungen unter der neuen Regierung, wie eine Null-Toleranz-Politik im gesamten Strafjustizsystem, sind Misshandlungen durch die Polizei weiterhin weit verbreitet. Im Rahmen des unabhängigen Moldauischen Menschenrechtszentrums (MHRC) (parlamentarische Ombudsleute) wurde ein Präventivmechanismus geschaffen.
(Europäische Kommission: ENP Progress Report 2009, Moldova, 12.5.2010)
Die Rechtslage in Moldau im Falle polizeilicher Misshandlungen oder Untätigkeit der Polizei ist ähnlich wie in Österreich darstellt. Es gibt das Verwaltungsverfahren der Beschwerde an die nächst höhere Behördeninstanz, sowie bei strafrechtlich relevantem Fehlverhalten der Polizei die Strafanzeige bzw. ein Strafverfahren vor dem jeweils zuständigen ordentlichen Gericht.
(Anfragebeantwortung durch den SV Dr. E. M., vom 12.3.2008)
Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, besuchte Moldau nach den April-Ausschreitungen und begrüßte in seinem Bericht, dass die moldauischen Behörden ihren Willen bekundet haben, das Problem der Polizeigewalt zu überwinden.
(CoE - Council of Europe: Report by Thomas Hammarberg, Commissioner for Human Rights of
the Council of Europe following his visit to Moldova 25 to 28 April 2009, 13.7.2009)
Korruption
Polizeikorruption war weiterhin ein Problem. Die Gesetze sehen Strafen für Korruption vor, aber sie wurden nicht effektiv umgesetzt. Laut einer Studie von Transparency International vom April 2008 bezahlten 39% der Landbevölkerung und 53% der Geschäftsleute Bestechungsgelder an Amtspersonen, Polizei, medizinisches Personal, Lehrer, Finanzbeamte, Gerichte usw. Im Bildungswesen ist Korruption, trotz Strafen bis zu sieben Jahren, weit verbreitet. Schon die kommunistische Regierung hatte der Korruption den Kampf angesagt, aber im Wesentlichen zur Schikanierung ihrer politischen Gegner verwendet.
(US DOS - US Department of State: 2009 Human Rights Report: Moldova, 11.3.2010)
In der Korruptionsbekämpfung wurden Fortschritte gemacht. Antikorruptionskampagnen und Ausbildungsprogramme wurden durchgeführt. Das 2008 gegründete Zentrum zur Bekämpfung von Wirtschaftsverbrechen und Korruption arbeitet und stellte seine Expertise 2009 bei 228 Gesetzesentwürfen und sekundären normativen Akten zur Verfügung. Die Staatengruppe des Europarates gegen die Korruption (GRECO), attestiert Moldau signifikante Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Empfehlungen. Im Vergleich zu anderen Staaten hat Moldau seinen Status bei wahrgenommener Korruption verbessert.
(Europäische Kommission: ENP Progress Report 2009, Moldova, 12.5.2010)
Am 14. Jänner 2011 beschloß das moldauische Parlament eine Reform des Zentrums zur Bekämpfung von Wirtschaftsverbrechen und Korruption. Es wird sich in Zukunft ausschließlich Anti-Korruptions-Aufgaben widmen. Seine restlichen Aufgaben werden auf andere Behörden aufgeteilt. Auch wird das Zentrum in Zukunft dem Parlament und nicht mehr der Regierung unterstehen.
(Allmoldova: Moldovan anti-corruption centre to be reformed, 15.1.2011,
http://www.allmoldova.com/en/moldova-news/politics/1249049358.html)
2009 schlossen die moldauischen Behörden die Umsetzung der dreijährigen Nationalen Antikorruptionsstrategie und des Threshold Country Program (TCP) der Millenium Challenge Corporation ab. Moldau verbesserte sich im Corruption Perception Index von Transparency International auf 3,3. Dennoch blieb Korruption ein verbreitetes Problem.
(Freedom House: Nations in Transit 2010: Moldova, 29.6.2010)
Nichtregierungsorganisationen
Der Dialog mit der Zivilgesellschaft verbesserte sich merklich und es wurden Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Informationen und der Transparenz des öffentlichen Entscheidungsprozesses gesetzt. Bei der Einbindung der Öffentlichkeit in den Entscheidungsprozess wurden Fortschritte gemacht. Im Dezember rief die Regierung den nationalen Partizipationsrat ins Leben, der als Forum zur Intensivierung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft dient.
(Europäische Kommission: ENP Progress Report 2009, Moldova, 12.5.2010)
Im Zuge ihrer Arbeit während der Wahlen vom April 2009 wuchs das öffentliche Vertrauen in NGOs stetig. Nach dem Machtwechsel zur pro-westlichen Regierung wurden zB. Gewerkschaften aktiver. NGOs haben weiterhin Probleme mit Finanzierung, fehlenden Steuervergünstigungen und restriktiver Rechtslage, aber die neue Regierung zeigte Offenheit und Interesse mit der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten.
(Freedom House: Nations in Transit 2010: Moldova, 29.6.2010)
Ombudsmann
Im Gesetz sind vier parlamentarische Ombudsmänner vorgesehen, aus diesen besteht das unabhängige Moldauische Menschenrechtszentrum (MHRC). Die Ombudsmänner werden vom Parlament ernannt, um Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, das Parlament in Menschenrechtsfragen zu beraten, gesetzliche Bestimmungen dem Verfassungsgericht vorzulegen, und die Arbeit des Menschenrechtszentrums zu leiten. Mitarbeiter des Menschenrechtszentrums veranstalteten Fortbildungen für Anwälte und Journalisten, besuchten Gefängnisse, berieten die Gesetzgebung und veranstalteten Diskussionsrunden. Im März 2008 wurde das Menschenrechtszentrum vom Parlament angehalten, energischere Aktivitäten gegen Menschenrechtsverletzungen zu setzen. 2008 starb ein Ombudsmann und bei zwei weiteren endete die Funktionsperiode. Ein neuer Ombudsmann wurde im Oktober 2008 ernannt. In den ersten 9 Monaten des Jahres 2009 machten Ombudsleute 115 Besuche in Haftanstalten und erwirkten wegen Foltervorwürfen gerichtliche Untersuchungen gegen vier Gefängniswärter.
(US DOS - US Department of State: 2009 Human Rights Report: Moldova, 11.3.2010;
Homepage des Ombudsmannes in Moldau, http://www.ombudsman.md/en/start/ )
Im Juli 2007 wurden die Kompetenzen der Ombudsmänner ausgeweitet, sie können sich nun die Orte und Personen, die sie besuchen unabhängig auswählen, audiovisuelle Geräte verwenden und Spezialisten wie Arzte, Anwälte oder NGOs zu Rate ziehen.
(US DOS - U.S. Department of State: 2008 Human Rights Report: Moldova, 25.2.2009)
Grundversorgung
Das Sozialversicherungssystem umfasst unter anderem Pensionsvorsorge, Invalidenrente, medizinische Versorgung, Mutterschutz, Arbeitslosenversicherung, und Kinder- und Familienbeihilfe.
(U.S. Social Security Administration, Social Security Programs Throughout the World: Europe,
2010: Moldova, 08.2010)
Medizinische Versorgung
Moldau hat seinen Gesundheitssektor weiter reformiert um gerechten Zugang zu Leistungen und erhöhte Abdeckung durch die Krankenversicherung, bessere Qualität, verbesserte medizinische Grundversorgung und Prävention und Kontrolle von ansteckenden sowie nichtansteckenden Krankheiten zu gewährleisten. Gesundheit ist eines der Hauptzielgebiete des Stabilisierungs- und Aufschwungsprogramms 2009-2011 der Regierung. Dabei wurde sie auch von der EU finanziell unterstützt. 2009 wurden mehrere Gesetze den Gesundheitsbereich betreffend angenommen. Moldau setzt den Kampf gegen HIV/AIDS und Tuberkulose fort und arbeitete weiter im HIV/AIDS Think Tank der Europäischen Kommission mit. Auch Maßnahmen zu Prävention und im Kampf gegen das H1N1-Virus wurden in Abstimmung mit der Kommission gesetzt. Im Februar 2009 wurde das Rahmenabkommen zur Tabakkontrolle angenommen. Im Oktober 2009 arbeitete Moldau im neugegründeten erweiterten Gesundheitsinformationskomitee der EU mit. Außerdem wurde medizinisches für 100 Kliniken der Grundversorgung neu beschafft und mehrere Tageszentren für Kinder und Alte renoviert.
(Europäische Kommission: ENP Progress Report 2009, Moldova, 12.5.2010)
Die medizinische Versorgung in der Republik Moldau entspricht nicht westlichen Standards.
(AA - Auswärtiges Amt, Länder, Reisen und Sicherheit: Republik Moldau: Reise- und
Sicherheitshinweise, 17.1.2011, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-
SiHi/Nodes/MoldauSicherheit_node.html#doc338554bodyText6)
Seit 1997 wird das Gesundheitssystem in der Republik Moldau langsam reformiert, und mit der Einführung einer obligatorischen Krankenversicherung im Januar 2004 wurde eine gewisse Stabilisierung des Gesundheitsbudgets erreicht.
5,7 Prozent des Inlandprodukts werden in der Republik Moldau für die Gesundheitsversorgung aufgewendet, das entspricht 112 US-Dollar pro Kopf und Jahr. Das Gesundheitsbudget wird aus einen Mix von Zahlungen der obligatorischen Krankenversicherung, generellen Staatsteuern und Direktzahlungen von Patienten, so genannten out-of-pocket-Bezahlungen finanziert. Der erwerbstätigen Bevölkerung werden vier Prozent des monatlichen Lohnes für die obligatorische Krankenversicherung abgezogen. Für den Versicherungsanteil der nicht erwerbstätigen, registrierten Bevölkerung (Kinder, Studenten, Pensionierte, Schwangere, registrierte Arbeitslose) kommt der Staat auf. Nichtsdestotrotz sind laut offiziellen Angaben 24,3 Prozent der Bevölkerung, insbesondere selbstständig Erwerbstätige nicht versichert.
Es wurden in der Verfassung der Republik Moldau von 1994 minimale kostenlose Gesundheitsdienstleistungen festgelegt, die aus den allgemeinen Steuern finanziert werden sollen. Dazu gehören beispielsweise die Erstuntersuchung durch den Hausarzt, Impfungen, Notfälle aufgrund einer lebensbedrohlichen Situation oder die stationäre Pflege bei Tuberkulose, psychischer Krankheit, Krebs, Asthma, Diabetes sowie HIV/Aids. Diese kostenlosen Dienstleistungen sind auch für Personen ohne Versicherung zugänglich. Die WHO unterscheidet in Moldau wie auch in anderen Ländern zwischen Primär-, Sekundär- und Tertiärversorgung.
Primärversorgung erfolgt durch die so genannten Familienärzte, Sekundärversorgung durch Krankenhäuser, von Tertiärversorgung wird bei Behandlung durch spezialisierte Kliniken gesprochen.
Trotz einer obligatorischen Krankenversicherung und einem staatlichen Gesundheitsangebot für Erstuntersuchungen und Notfälle betragen die out-of-pocket-Zahlungen der Patienten 42,3 Prozent der gesamten Gesundheitskosten. Sie müssen von den Patienten für alles geleistet werden, was von den Versicherungen nicht übernommen wird. Dabei handelt es sich vor allem um die Medikamentenkosten, welche zu 80 % von den Patienten bezahlt werden müssen. Hinzu kommen hohe informelle Zahlungen an das sehr schlecht bezahlte Gesundheitspersonal. Ärzte verdienen beispielsweise nur 100 bis 150 US-Dollar im Monat, was für die Deckung der Lebensunterhaltskosten nicht ausreicht. Die informellen Zahlungen und die Kosten für Medikamente, welche von den Patienten selbst getragen werden müssen, bedeuten hohe Zugangshindernisse für bedürftige Personen.
(SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe, Republik Moldau: Behandlung bei paranoider Schizophrenie, 11.12.2008, http://www.fluechtlingshilfe.ch/herkunftslaender/europe/moldova/moldova-behandlung-beiparanoiderschizophrenie/at_download/file)
Das Gesundheitssystem ist in drei Ebenen untergliedert: die Erstversorgung, die sekundäre und die tertiäre Versorgung. Die Erstversorgungsstelle ist definiert als die erste Anlaufstelle für Patienten innerhalb des Gesundheitssystems und beinhaltet die allgemeine medizinische Versorgung bei allgemeinen Beschwerden und Verletzungen sowie Gesundheitsförderungs- und Krankheitsvorsorgemaßnahmen. Die Zuständigkeit für die Erstversorgung obliegt Allgemeinärzten (sog. Hausärzte). Die sekundäre Versorgung erfolgt in Allgemeinkrankenhäusern und Distriktkrankenhäuser (ca. 230 Betten, dienen als Überweisungskrankenhäuser auf Kreisebene). Unter die sekundären Leistungen fallen auch ambulante Spezialbehandlungen und grundlegende Krankenhausleistungen (Langzeitversorgungseinrichtungen ausgenommen). Die tertiäre Versorgung bezieht sich auf Spezialbehandlungen.
Die medizinische Versorgung in der Republik Moldau erfolgt momentan auf der Grundlage einer obligatorischen Krankenversicherung. Das staatliche Krankenversicherungssystem deckt die medizinische Versorgung auf Kosten der obligatorischen Krankenversicherung ab. Die Zuständigkeit hierfür obliegt der Nationalen Krankenversicherung. Bei den Beiträgen zur obligatorischen Krankenversicherung handelt es sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und je nach Versicherungsvertrag um Festbeiträge oder um prozentual am Gehalt oder sonstigen Einkommen orientierte Beiträge, die der Versicherte dem Versicherer zu zahlen hat. Die Höhe des Versicherungsbeitrags wird jedes Jahr gesetzlich festgelegt. 2009 liegt der Beitrag bei 2.637 MDL, was ca. 165 EUR entspricht).
Es gibt Personengruppen, deren Versicherungsbeiträge von der Regierung übernommen werden: Kinder im Vorschulalter, Grundschulkinder, Schüler an Sekundar- und anderen höheren Schulen, Berufsschüler, Schüler und Studierende anerkannter Studieneinrichtungen (Hochschulen) mit tägl. Anwesenheitspflicht, Studierende staatlicher Universitäten/Akademien mit tägl. Anwesenheitspflicht, Universitätsabsolventen, die an verbindlichen Fortbildungsprogrammen teilnehmen, Kinder unter 18 Jahren, die keine Schule besuchen, Schwangere und Wöchnerinnen, Behinderte, Rentner, offiziell als arbeitslos gemeldete Personen.
Es gibt bisher keine privaten Versicherungsangebote in Moldawien.
Auf dem Markt ist ein breites Angebot an Medikamenten erhältlich. Für bestimmte Medikamente werden die Kosten von der Krankenversicherung übernommen. Berichten zufolge gibt es jedoch auch Fälle qualitativ minderwertiger und gefälschter Medikamente.
Psycho-soziale Unterstützung wird vom Centrul de Asistenta si Protectie (CAP/Zentrum für die
Unterstützung und den Schutz von Menschenhandelsopfern) erbracht.
Die Verfassung der Republik Moldau sieht für Mütter und Kinder das Recht auf Hilfe und besonderen Schutz vor. Alle Kinder, einschließlich unehelicher Kinder, genießen dasselbe Recht auf sozialen Schutz. Der Staat stellt finanzielle Unterstützung und Hilfeleistungen für die Betreuung kranker oder behinderter Kinder zur Verfügung.
(IOM - International Organisation for Migration: Rückkehr nach Moldawien,
Länderinformationen, IRRICO II, 11.11.2009)
HIV / AIDS / Hepatitis C
Anfang 2008 wurden in Moldau 4.131 HIV-Infizierte gezählt. Laut United Nations Program on HIV/AIDS (UNAIDS) ist Moldau mit ausreichend medizinischer Ausrüstung und Medizin ausgestattet diesen Personen ein lebenswertes Leben zu erhalten und verfügt über ausreichend Finanzmittel für Prophylaxe und Behandlung. Es brauche jedoch mehr bewusstseinsbildende Kampagnen, speziell in ländlichen Gegenden. Die Zahl der Infizierten nahm in den letzten Jahren jährlich um 20% zu. Die meisten Fälle gibt es in Balti und Chisinau.
(Social.Moldova.org: Moldova had 4,131 HIV-infected people at year-start, 16.5.2008,
http://social.moldova.org/news/moldova-had-4131-hivinfected-people-at-yearstart-119557-
eng.html)
Alle Inhaber eines moldauischen Passes haben aufgrund klinischer Indikationen Zugang zu einem so genannten Highly Active ARV-Treatment (HAART). Erforderlich ist eine Konsultation durch einen Arzt, zum Beispiel beim Nationalen Zentrum für Dermatovenereologie - HIV/Aids-Einheit mit Sitz in Chisinau. Mehr als 450 Patienten sind in diesem Programm. Neben Chisinau gibt es Zentren in Balti und in Tiraspol (Transnistrien).
Ein HIV-Test kann in der Republik Moldau absolviert werden. Bei RückkehrerInnen kann dieser Test bei der Ankunft gemacht werden. Gibt es bereits ein Zertifikat, das den HIV-Status bestätigt, ist ebenfalls unmittelbarer Zugang zur Behandlung gegeben. Schritt für Schritt folgt dann der Einsatz von immunochemischen (Elisa, Western Blot) und genomdiagnostischen Methoden (PCR). Die angefragten Institutionen haben übereinstimmend mitgeteilt, dass Tests, Behandlungen und Kontrollen kostenfrei, weil durch Gebergelder finanziert, sind. Es ist auch nicht erforderlich, eine Krankenversicherung zu haben, bzw. HIV-Positive gelten als automatisch versichert. Die Patienten haben alle drei Monate zu kommen, und falls ARV-Medikamente erforderlich sind, erhalten sie solche und auch die indizierten Tests. Gewisse Unterschiede gibt es zu den Behandlungen in Transnistrien: Falls das Behandlungsschema, das ein Patient im Moment durchläuft, in Transnistrien nicht verfügbar ist, muss er/sie Medikamente aus Moldau kommen lassen. Diese Kosten werden jedoch vom nationalen Aids-Programm übernommen. Die Situation der HIV-Positiven oder Aids-Erkrankten gilt als prekärer als in der Republik Moldau.
Für Hepatitis-C-Behandlung gibt nach den uns gegebenen Informationen in der Republik Moldau kein regierungsfinanziertes Programm, auch wenn einmal ein Pilotprojekt für 100 PatientInnen existierte.
Seit 2003 gibt es ein Opiat-Substitutions-Programm mit Methadon, das größte Zentrum befindet sich in Chisinau (National Center for Drug Addiction). Voraussetzung für den Eintritt in das Programm sind Bereitschaft zur Teilnahme, registrierte Drogenabhängigkeit, und es darf keine medizinischen Kontraindikation bestehen. Dieses Programm ist ebenfalls kostenlos. Die Methadon-Dosis wird auf einer täglichen Basis bestimmt, wenn die KlientInnen sich im Zentrum zeigen. In Transnistrien existieren weder Therapien für Hepatitis C noch Methadon-Programme.
(SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe, Behandlung von HIV; Gutachten der SFHLänderanalyse,
9.4.2008,
http://www.fluechtlingshilfe.ch/herkunftslaender/europe/moldova )
Das Gesundheitssystem Moldaus nimmt in zweifacher Weise auf Epidemiologie Bezug. Zum einen durch die Anwesenheit von Krankheiten typisch für Entwicklungsländer (Infektionskrankheiten, parasitäre Krankheiten, HIV/AIDS, TBC etc.) und zum anderen durch Krankheiten typisch für entwickeltere Länder (Krebs, etc.)
Bis 2015 ist mit einem Rückgang der TBC und HIV/AIDS-Rate zu rechnen.
(Government of the Republic of Moldova, Ministry of Health:
Healthcare System Development
Strategy for the period 2008-2017, 2007;
http://www.ms.md/_files/1281-
Strategia_2008_2017_eng.pdf)
Die moldauische Regierung bekennt sich in ihrer nationalen Gesundheits-Policy 2007 - 2021 zur staatlichen Finanzierung der HIV-Behandlung. Priorität soll die Prävention der Übertragung von Müttern auf Föten haben. HIV/AIDS-Patienten müssen Zugang zu antiretroviraler Behandlung haben und Maßnahmen zur medizinischen und sozialen Rehabilitation müssen getroffen werden, wie etwa Heimhilfe, Pflege und Unterstützung.
(National Health Policy, Republic of Moldova, 2007-2021, 6.8.2007,
http://www.ms.md/_files/1024-
National%2520Health%2520Policy%2520Republicof%2520Moldova.pdf)
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Vorsorge unter jungen Menschen. Es gibt zwölf Gesundheitszentren deren Ziel es ist sexuell übertragbare Krankheiten wie HIV/AIDS zu verhüten.
Es wurden Maßnahmen gesetzt um Hepatitis B,C und D und andere Infektionskrankheiten einzuschränken. Schmutziges Trinkwasser sei der Grund für viele Infektionskrankheiten. (CoE - Council of Europe - European Committee of Social Rights (ECSR) 8.1.2009: European Social Charter (revised), European Committee of Social Rights, Conclusions 2009 (Moldova), Articles 3, 11, 12 and 13 of the Revised Charter January 2010)
Die Weltbank stellte für ein Anti-Aids-Projekt von 2003 bis 2008 5,5 Mio. US Dollar zur Verfügung. Sie unterstützte damit das Nationale Programm für Prävention und Kontrolle von HIV/AIDS/STIs (NPAS) bei Präventionsprogrammen für junge Menschen; Förderung der Behandlung von Erkrankten und Stärkung der Institutionen in Moldau im Kampf gegen HIV/AIDS.
(Worldbank: Implementation Completion and Results Report on a Grant in the Amount of SDR
4.1 Million (US$ 5.5 Million Equivalent) to the Republic of Moldova for an AIDS Control
Project, April 21, 2009, http://wwwwds.
worldbank.org/external/default/WDSContentServer/WDSP/IB/2009/06/01/000333037_2009
0601233743/Rendered/PDF/ICR9370P0741221C0Disclosed051291091.pdf)
Rückkehrfragen
Das Reintegrationskonzept der IOM Moldawien umfasst unter anderem Ausbildungshilfe und Kursangebote für Rückkehrer/-innen. Bei Bedarf können die Gebühren für das Studium an der Universität oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen sowie Kindergarten- oder Schulkosten für Kinder von Rückkehrer/-innen übernommen werden. Die Höhe der Unterstützung kann zwischen 400 und 700 Euro liegen.
Für geistig und körperlich behinderte Kinder gibt es gesonderte Ausbildungsangebote. Die Pflichtschulzeit dauert grundsätzlich 9 Jahre.
Das Reintegrationsangebot von IOM Moldawien beinhaltet Möglichkeiten für eine gezielte wirtschaftliche Förderung von Rückkehrerinnen und Rückkehrern. So besteht die Möglichkeit, Rückkehrende bei der Suche von Arbeit in einer öffentlichen Einrichtung oder einem Privatunternehmen zu unterstützen, oder auch, ihnen gegebenenfalls Unterstützung in Höhe von 400 und 700 EUR zu gewähren für ihre berufliche Fortbildung, ein Universitäts- oder Fachhochschulstudium oder für den Kauf von Betriebsausstattungen.
Mit Angeboten für besonders schutzbedürftige Personen kann das Zentrum für die Unterstützung und den Schutz von Menschenhandelsopfern (CAPC) eventuell helfen. Die Nationale Arbeitsagentur bietet ebenfalls Unterstützung in Form von Arbeitsvermittlungsangeboten und Beratung für besonders schutzbedürftige Personen.
Das Reintegrationsangebot der IOM Moldawien beinhaltet Möglichkeiten für eine gezielte wirtschaftliche Förderung zurückkehrender Migranten. Im Rahmen des Nationalen Reintegrationsnetzwerks wurde eine enge Kooperation mit den lokalen Mikrofinanz-Institutionen zur Bereitstellung beruflicher Schulungen, Unterstützung bei der Ausarbeitung von Geschäftsplänen, Durchführung von Beratungs- und Monitoringangeboten sowie zur Vermittlung weiterer Finanzierungsquellen geschaffen. Die gezielte wirtschaftliche Förderung beinhaltet unter anderem auch Unterstützung beim Aufbau kleiner Unternehmen. Es gibt auch Fördermittel in Höhe von 1.000-4.000 EUR für die Bereitstellung von Materialien und Ausrüstungsbedarf seitens der IOM, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Zur Gewährleistung der tatsächlichen Nachhaltigkeit der Unternehmensförderungsmaßnahmen stellt die IOM kontinuierliche Unterstützung in Form von Monitoring und Beratung bereit.
Besonders schutzbedürftige lokale Begünstigte profitieren auch von Unterstützung in Form von Toolkits für Berufstätigkeit/Kleinunternehmen in ihren Orten.
Die IOM bietet an, Rückkehrer/-innen bei ihrer Ankunft in Moldawien am Flughafen zu empfangen und zu ihrem Heimatort zu begleiten. Viele Rückkehrabkommen beinhalten bereits den Empfang durch die IOM am Flughafen Chisinau (Gebühr: 35 EUR). Die Erfahrung zeigt, dass dieses Vorgehen den Rückkehrenden ein Gefühl der Sicherheit auf ihrem Weg gibt. Die IOM hilft bei der erforderlichen Anmeldungsprozedur bei den moldawischen Behörden. Bei Bedarf kann die IOM auch eine vorübergehende Unterkunft in Chisinau besorgen.
(IOM - International Organisation for Migration: Rückkehr nach Moldawien,
Länderinformationen, IRRICO II, 11.11.2009)
Die moldauische Regierung führt Aktionspläne zur Stimulierung der Rückkehr und Reintegration von im Ausland tätigen Moldauern durch, sowie ein Programm für Jungunternehmer (2008 - 2010) zur Verhinderung der Abwanderung von Arbeitskräften. Zudem arbeitet die Regierung eng mit internationalen Institutionen und deren Projekten in der Republik Moldau zusammen.
(Bericht des VB in Moldau über die Veranstaltung "Presentation of the Migration and
Remittances 2008 Study" am 18.12.2008 in Chisinau)
Arbeitsplätze
In jüngster Zeit hat sich die Wirtschaft in Moldawien stabilisiert. Es wurden Strukturreformen durchgeführt, um die Entwicklung des Privatsektors zu stimulieren. Mit anderen Ländern der Region wurden Freihandelsabkommen abgeschlossen. Hinzu kommen erfolgreiche Privatisierungsmaßnahmen. Die offiziellen Zahlen zeigen einen Rückgang der Arbeitslosigkeit; für die Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten und eine nachhaltige Beschäftigungspolitik wurde eine spezielle Aus- und Weiterbildungsstrategie für den Zeitraum von 2008-2015 verabschiedet. Nichtsdestotrotz ist die Arbeitslosigkeit sowohl auf dem Land als auch in den Städten weiterhin hoch, und die Schattenwirtschaft spielt nach wie vor eine bedeutende Rolle.
Die Wochenarbeitszeit liegt in der Regel bei 40 Stunden mit einem oder zwei freien Tagen. Die Zahl der bezahlten Urlaubstage beträgt mindestens 28 Kalendertage pro Jahr. Das Mindestbeschäftigungsalter liegt bei 16 Jahren, in Ausnahmefällen ist die Beschäftigung von Jugendlichen ab dem 15. Lebensjahr gestattet.
Der monatliche Mindestlohn für Beschäftigte des Privatsektors liegt seit dem 1. August 2005 bei 550 MDL (rund 34 EUR). Der Mindestlohn für Beschäftigte im öffentlichen Sektor liegt seit Juni 2007 bei 400 MDL (rund 25 EUR). Die Nationale Arbeitsagentur (ANOFM) des Ministeriums für Arbeit, sozialen Schutz und Familie ist die für die Umsetzung politischer Maßnahmen, Konzepte und Programme für den Arbeitsmarkt zuständige staatliche Behörde. Die ANOFM bietet eine Reihe kostenloser Dienstleistungen an, zu diesen zählen:
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Informationen über freie Arbeitsplätze in Form von Anzeigen, Veröffentlichungen und Arbeitsplatzbörsen
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Kostenlose berufliche Schulungen in den Bereichen Schweißtechnik, Fischerei, Gips- und Stuckateurarbeiten, Kochen, Buchhaltung, Fahrdienste, Maschinenbau, Drehen (Metallbau), Design, Frisieren, Bauwesen, Büroarbeiten. Die Teilnahme ist kostenlos, setzt allerdings voraus, dass der/die Teilnehmer/-in bei der Nationalen Arbeitsagentur als arbeitslos registriert ist. Gegen Gebühr stehen die Kurse auch anderen Personen offen.
Das Arbeitslosengeld wird während der Schulungen weitergezahlt, Fahrt- und Unterbringungskosten werden übernommen.
Verschiedene Nichtregierungsorganisationen und Privatagenturen bieten Unterstützung bei der Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten an. Auf der Homepage der moldauischen nationalen Arbeitsagentur unter http://anofm.md/Listaprivate steht eine Liste mit Kontaktdaten für alle privaten Arbeitsvermittlungen zur Verfügung.
Arbeitssuchende können sich an die regionalen Arbeitsvermittlungen wenden, um Informationen über freie Arbeitsstellen im Bereich der Agentur zu erhalten. Zu den Partnern der Nationalen Arbeitsagentur zählen die lokalen öffentlichen Verwaltungsbehörden, die gemeinsame Maßnahmen organisieren, um den Beschäftigungsgrad durch Jobbörsen, Informationsseminare für verschiedene Bevölkerungsgruppen (junge Menschen, Frauen) und für Wirtschaftsakteure zu erhöhen, indem diese zur Schaffung neuer Arbeitsplätze angeregt werden.
Die meisten Arbeitsplätze gibt es im Bauwesen, in der Textilindustrie und im Dienstleistungssektor (Einzelhandel, Reparaturen/Endfertigung etc.) Das durchschnittliche Monatseinkommen liegt den Angaben des Nationalen Amts für Statistik zufolge bei
2.555 MDL bzw. ca. 160 EUR.
(IOM - International Organisation for Migration: Rückkehr nach Moldawien,
Länderinformationen, IRRICO II, 11.11.2009)
Die moldauische nationale Arbeitsagentur ist gemäß Gesetz Nr.102-XV vom 13 März 2003 die zuständige Stelle innerhalb des Ministeriums für Wirtschaft und Handel, für Arbeitslosigkeit und den sozialen Schutz Arbeitsuchender. Ihre Leistungen für Arbeitssuchende sind kostenlos. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem Unterstützung bei der Arbeitssuche und Weiterbildung und Verteilung der Mittel des Arbeitslosenfonds an die Berechtigten. Auf ihrer Homepage http://en.anofm.md findet sich eine Vielzahl weiterer Hinweise zum Thema.
(ANOFM - Agentia Nationala pentru Ocuparea Fortei de Munca:
Presentation of the National
Employment Agency, http://en.anofm.md/prezentare)
Arbeitslosenhilfe
Bezugsberechtigt sind Männer zwischen 18 und 59 Jahren und Frauen zwischen 18 und 54 Jahren, die bei einem Arbeitsamt als arbeitssuchend und -fähig registriert sind. Die Bezüge können gekürzt, zurückgestellt, ausgesetzt oder eingestellt werden, wenn dem Beschäftigten gekündigt wurde, weil er seine Arbeitspflichten verletzt hat, die Arbeitsstelle ohne guten Grund aufgegeben hat, den Vereinbarungen bezüglich einer Neueinstellung oder eines Fortbildungsangebots zuwiderhandelt oder unrechtmäßig Ansprüche stellt.
Antragsteller dürfen kein Einkommen haben und müssen während der vorangegangenen 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens sechs Monate gearbeitet haben. Je nach Einstufung der Antragstellenden können Wartezeiten gelten: 2 Monate für Personen, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos sind, 60 Tage für Hochschulabsolventen, die gerade ihren Abschluss gemacht haben, und 30 Tage für ehemalige Soldaten nach Abschluss ihres Militärdienstes.
Die Höhe der Bezüge für Personen, die sechs Monate bis 10 Jahre berufstätig waren, beträgt 50% des nationalen Durchschnittseinkommens (ca. 160 EUR), nach 10-15 Berufsjahren 55%, und ab 15 Jahren 6 % des nationalen Durchschnittseinkommens. Die Anpassung der Höhe des Arbeitslosengeldes: erfolgt jeden Januar entsprechend der Entwicklung des nationalen Durchschnittseinkommens im Vorjahr. Die Höhe der Bezüge wird alle drei Monate um 15% gekürzt, darf aber die Höhe des offiziellen Mindestlohns nicht unterschreiten.
(IOM - International Organisation for Migration: Rückkehr nach Moldawien,
Länderinformationen, IRRICO II, 11.11.2009)
Junge Berufstätige, die vom Staat einen Arbeitsplatz im ländlichen Raum zugewiesen bekommen (im Rahmen eines staatlichen Programms, das jungen Berufsanfängern weniger attraktive Arbeitsplätze hauptsächlich im ländlichen Bereich zuweist), können seit 2009 kostenlosen Wohnraum erhalten. Die Kosten für die Unterkunft werden vom Staat übernommen. Im November 2008 verabschiedete das Ministerium für Regionalentwicklung (MAPL) eine Verordnung über die Bereitstellung kostenlosen Wohnraums für junge Arbeitskräfte, die in öffentlichen Institutionen in kleinen Orten (Gemeinden) beschäftigt sind. Der Staat kauft Häuser für junge Arbeitskräfte, die zunächst mietfrei zur Verfügung gestellt werden. Nach fünf Jahren beruflicher Tätigkeit für die Einrichtung, welcher der Berufstätige zugewiesen wurde, geht die Liegenschaft kostenlos in den Besitz der betreffenden Fachkraft über. Das Angebot kostenlosen Wohnraums richtet sich an junge Berufstätige in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Pharmazie, Sozialfürsorge und Kultur. Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, die seit 2007/2008 eine Ausbildung abgeschlossen haben. Um sich um Wohnraum zu bewerben, bedarf es eines Antrags an das für den Kreis, dem sie zugewiesen werden, zuständige Direktorat des Ministeriums für Regionalentwicklung. Es wird erwartet, dass das Angebot des Programms in den kommenden Jahren von rund 600-700 Berufsanfängern jährlich in Anspruch genommen wird.
Das Zentrum für die Unterstützung und den Schutz von Menschenhandelsopfern (CAPC) bietet vorübergehend Unterkunft in sicherer, freundlicher Umgebung für Erwachsene, Kinder und Mütter mit kleinen Kindern, die nachweislich oder potenziell Opfer von Menschenhandel sind. Betroffene können sich bei Bedarf selbst an das CAPC wenden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Menschen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind oder zur "Risikogruppe" gehören, von behördlicher Seite an das Nationale Koordinationszentrum des Ministeriums für Soziales, Familie und Kinder (MPSFC) zu überweisen.
(IOM - International Organisation for Migration: Rückkehr nach Moldawien,