RS Vfgh 2011/5/2 U383/11 ua - U690/10

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Veröffentlicht am 02.05.2011
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

EMRK Art8
AsylG 2005 §10 Abs1 Z2

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch die verfügte Ausweisung der beiden Beschwerdeführer angesichts möglicher Trennung von ihrer auf Grund der Stellung eines Asylerstreckungsantrags nicht ausgewiesenen Ehefrau bzw Mutter

Rechtssatz

Keine Auseinandersetzung des AsylGH mit der möglichen Trennung der Familie. Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beginnend mit VwGH 12.12.07, 2007/19/1054; jüngst auch VwGH 17.11.10, 2008/23/0255 mwN. Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im Umfang der gemäß §10 AsylG 2005 erfolgten Ausweisungen.

Ebenso U690/10, E v 26.09.11: mögliche Trennung der Beschwerdeführerin von ihren beiden nicht ausgewiesenen minderjährigen Kindern.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Asylrecht, Ausweisung, Privat- und Familienleben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2011:U383.2011

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2012
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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