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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §20 Abs3Leitsatz
Abweisung eines Antrags auf Gewährung von Akteneinsicht einer amVerfahren nicht beteiligten Glaubensgemeinschaft mangelsGlaubhaftmachung ihres rechtlichen InteressesRechtssatz
Der Hinweis, dass "die Rechtsschutzinteressen der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich durch die Beschwerde der Beschwerdeführerin [im Verfahren zu B194/11], wie bereits in der Stellungnahme vom 31.03.11 ausgeführt, in rechts- und verfassungswidriger Art und Weise direkt beeinträchtigt und bedroht" sind, genügt nicht, um die Voraussetzungen des §219 Abs2 2. Satz ZPO zu erfüllen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / AkteneinsichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B194.2011Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012