RS Vfgh 2011/5/3 A7/11

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Veröffentlicht am 03.05.2011
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art137 / Allg
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Klagebetreffend die bedarfsorientierte Mindestsicherung als aussichtslos

Rechtssatz

Selbst wenn sich die zu erhebende Klage nach Art137 B-VG nicht gegen einzeln bezeichnete Organwalter (Wiener Landeshauptmann, Amtsträger der Wr Landesregierung), sondern gegen das Land Wien richten würde, hätte eine derartige Klagsführung vor dem Verfassungsgerichtshof keine Aussicht auf Erfolg, da Angelegenheiten der bedarfsorientierten Mindestsicherung einer bescheidförmigen Erledigung durch Verwaltungsbehörden zugänglich sind.

Entscheidungstexte

  • A 7/11
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 03.05.2011 A 7/11

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Klagen, Sozialhilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2011:A7.2011

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2011
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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