Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art137 / AllgLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Klagebetreffend die bedarfsorientierte Mindestsicherung als aussichtslosRechtssatz
Selbst wenn sich die zu erhebende Klage nach Art137 B-VG nicht gegen einzeln bezeichnete Organwalter (Wiener Landeshauptmann, Amtsträger der Wr Landesregierung), sondern gegen das Land Wien richten würde, hätte eine derartige Klagsführung vor dem Verfassungsgerichtshof keine Aussicht auf Erfolg, da Angelegenheiten der bedarfsorientierten Mindestsicherung einer bescheidförmigen Erledigung durch Verwaltungsbehörden zugänglich sind.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Klagen, SozialhilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:A7.2011Zuletzt aktualisiert am
18.05.2011