RS Vwgh 2011/4/29 2010/12/0072

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Veröffentlicht am 29.04.2011
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/09/0135 E 28. November 1991 RS 1(hier: ohne den ersten Satz)

Stammrechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann die Behörde im Rahmen der freien Beweiswürdigung das Fachwissen Sachverständiger der mangelnden Vorbildung einer diesem Sachverständigen widersprechenden Person gegenüberstellen und dabei den Äußerungen des Fachmannes folgen. Allerdings können Einwendungen von Laien auch ohne fachkundige Stütze Gewicht besitzen, wie zB konkrete Äußerungen zur Anamnese, Einwendungen gegen die Schlüssigkeit des Denkvorganges oder auch Hinweise auf den Stand der Wissenschaft, wenn sie entsprechend belegt sind. Diesfalls ist dann der innere Gehalt dieses Vorbringens von der Behörde zu überprüfen (Hinweis E 10.2.1964, 103/63).

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger"zu einem anderen Bescheid"freie BeweiswürdigungBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelSachverständiger Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2010120072.X02

Im RIS seit

27.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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