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L22004 Landesbedienstete OberösterreichNorm
BDG 1979 §56 Abs2 impl;Rechtssatz
In der freiberuflichen Konsulententätigkeit (rechtsberatenden Tätigkeit) eines während seines Aktivdienstverhältnisses viele Jahre mit dem Vollzug des WRG 1959 im Amt der Landesregierung betrauten Landesbeamten, im Vorfeld, aber auch während laufender wasserrechtlicher Verfahren vor Behörden des Landes Oberösterreich, ist eine Gefährdung wesentlicher Interessen des Landes Oberösterreich als Dienstgeber zu erblicken, weil es für deren Gefährdung genügt, wenn in der Öffentlichkeit, insbesondere bei Parteien und Parteienvertretern in wasserrechtlichen Verfahren, die - wenngleich haltlose - Frage aufgeworfen wird, ob allein durch die rechtsberatende Tätigkeit des Beschwerdeführers eine Ungleichbehandlung der vom Beschwerdeführer Beratenen gegenüber anderen, von diesem nicht Beratenen, bedingt werden könnte (Hinweis E vom 14.10.2009, 2008/12/0182).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010120054.X04Im RIS seit
27.05.2011Zuletzt aktualisiert am
18.11.2015