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41 Innere AngelegenheitenNorm
AsylG 2005 §10Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinanderdurch Ausweisung einer mongolischen Staatsangehörigen mangelsErmittlungen zum aktuellen Gesundheitszustand der BeschwerdeführerinRechtssatz
Völlige Außer-Acht-Lassung des Vorbringens zum gesundheitlichen Zustand der Beschwerdeführerin; AsylGH wäre angesichts eines Gutachtens aus dem Obsorgeverfahren, zahlreicher Arztbriefe und der Tatsache, dass die Beschwerdeführerin unvertreten war, verpflichtet gewesen, von sich aus Ermittlungen zum aktuellen Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin zu tätigen. Fehlen aktueller Ermittlungen zu entscheidungsrelevanten Sachverhalten hinsichtlich der Ausweisung.
Schlagworte
Asylrecht, ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:U2659.2010Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012