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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"Rechtssatz
Keine Folge - bekämpfte Entscheidung einem "Vollzug" iSd §85 Abs2 VfGG nicht zugänglich.
Abweisung der Beschwerde gegen die Feststellung des Bundesasylamtes, dass dem Beschwerdeführer faktischer Abschiebeschutz iSd §12 Asylgesetz 2005 gemäß §12a Abs4 leg cit nicht zuerkannt wird.
Die Entscheidung des Asylgerichtshofes entfaltet keine für den Antragsteller nachteiligen Rechtswirkungen, deren Eintritt aufgeschoben werden könnte (vgl RV 330 BlgNR 24. GP).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:U2575.2010Zuletzt aktualisiert am
18.05.2011