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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §4 Abs2;Rechtssatz
Im Hinblick darauf, dass das Kleingartengebiet nicht zum Bauland, sondern zum Grünland zählt (§ 4 Abs. 2 Wr BauO), hat der Verwaltungsgerichtshof keine Bedenken, wenn der Gesetzgeber im Wr KlGG 1996 nur ganz bestimmte Bauführungen für zulässig erklärt und sich auch hinsichtlich Geländeveränderungen Einschränkungen ergeben: Dies bedeutet weder eine Unsachlichkeit noch einen unzulässigen Eingriff in das Eigentumsrecht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008050024.X04Im RIS seit
14.04.2011Zuletzt aktualisiert am
11.10.2011