RS Vwgh 2011/3/24 2009/07/0128

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Veröffentlicht am 24.03.2011
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0052 E 22. April 1999 RS 2

Stammrechtssatz

Gegenstand des Verfahrens nach § 121 Abs 1 WRG und des dieses Verfahren abschließenden Bescheides ist ausschließlich die Frage der Übereinstimmung der ausgeführten mit der bewilligten Anlage. Die Rechtmäßigkeit des Bewilligungsbescheides ist nicht mehr zu überprüfen. Dieser bildet die Grundlage für das Überprüfungsverfahren und den Überprüfungsbescheid.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009070128.X01

Im RIS seit

19.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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