RS Vwgh 2011/3/24 2007/07/0162

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Veröffentlicht am 24.03.2011
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
WRG 1959 §138 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/07/0027 E 27. April 2006 RS 3

Stammrechtssatz

Bei einem Verfahren nach § 138 Abs 2 WRG 1959 handelt es sich ausschließlich um ein Verfahren zwischen der Wasserrechtsbehörde und denjenigen Personen, denen eine eigenmächtig vorgenommene Neuerung oder eine unterlassene Arbeit zur Last fällt. Dritte Personen haben in einem solchen Verfahren keine Parteistellung (Hinweis 7.4.1987, 86/07/0272).

Schlagworte

Wasserrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2007070162.X02

Im RIS seit

18.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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