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41 Innere AngelegenheitenNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Individualantrag auf Aufhebung von Bestimmungen des Niederlassungs-und Aufenthaltsgesetzes betreffend Erteilung vonNiederlassungsbewilligungen unzulässig; Verwaltungsrechtsweg zumutbarRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags eines nepalesischen Asylwerbers auf Aufhebung von Teilen des §44 Abs4 und Abs5 sowie der Passsage "§44 Abs4 und" in §81 Abs15 Niederlassungs- und AufenthaltsG (NAG) idF BGBl I 122/2009.
Zumutbarkeit des Verwaltungsrechtsweges: Anhängigkeit eines Verwaltungsverfahrens betr Erteilung einer Niederlassungsbewilligung gem §44 Abs4 NAG; Antragsteller nach wie vor in Österreich aufhältig; darüber hinaus Möglichkeit eines Devolutionsantrags bzw einer Säumnisbeschwerde beim VwGH.
Hinweis auf die Ausdehnung der Anlassfallwirkung im Erk G201/10 vom heutigen Tag hins der begehrten Aufhebung des letzten Satzes in §44 Abs5 NAG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, VfGH /Aufhebung Wirkung, VfGH / AnlassverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:G1.2010Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012