Norm
HVertrG §18 Abs2Rechtssatz
Der Beginn der Verjährung für Ansprüche, die in die Abrechnung einbezogen wurden, hängt nicht davon ab, ob die Abrechnung alle im Sinn des § 14 Abs 1 HVertrG wesentlichen Angaben enthalten hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126628Im RIS seit
05.05.2011Zuletzt aktualisiert am
05.05.2011