RS Vwgh 2011/3/24 2007/07/0151

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.2011
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/07/0096 E 27. April 2006 VwSlg 16905 A/2006 RS 4

Stammrechtssatz

Im Kollaudierungsverfahren können Abweichungen vom bewilligten Projekt nach § 121 WRG 1959 nur dann nachträglich genehmigt werden, wenn die Abweichungen geringfügig, weder öffentlichen Interessen noch fremden Rechten nachteilig sind oder wenn ihnen der Betroffene zustimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2007070151.X03

Im RIS seit

18.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten