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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §86Leitsatz
Einstellung der Beschwerdeverfahren wegen Klaglosstellung nach Wiederaufnahme der Verfahren vor dem Asylgerichtshof und Aufhebung der angefochtenen Bescheide des Bundesasylamts; KostenzuspruchRechtssatz
Außerkrafttreten der Entscheidungen bereits durch Wiederaufnahme des Verfahrens.
Zuspruch eines Pauschalsatzes (mehrere Beschwerden mehrerer Beschwerdeführer zu mehreren gleichartigen Entscheidungen des AsylGH) wegen Zumutbarkeit der Einbringung einer gemeinsamen Beschwerde sowie eines Streitgenossenzuschlags (iHv € 200,-- für den Zweit-, jeweils € 100,-- für Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer).
She auch U1686/11, B v 14.12.11: Anordnung der Wiederaufnahme gem §69 Abs3 AVG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, VfGH / Klaglosstellung, Wiederaufnahme, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:U2470.2009Zuletzt aktualisiert am
21.09.2012