RS Vwgh 2011/3/15 2011/05/0036

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Veröffentlicht am 15.03.2011
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §1;
VVG §10;
VVG §2;
VVG §4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/10/0091 E 13. November 2000 RS 3

Stammrechtssatz

Aus dem Schonungsprinzip gemäß § 2 VVG ist nicht abzuleiten, dass ein Auftrag zur Entfernung konsenslos errichteter Baulichkeiten nicht vollstreckt werden dürfte, weil der Verpflichtete dort Wohnung genommen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2011050036.X03

Im RIS seit

06.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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