Index
L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art83 Abs2Leitsatz
Entzug des gesetzlichen Richters durch Zurückweisung der Berufungeiner Gemeinde betreffend einen EigentumsfeststellungsantragRechtssatz
Erledigung dieses Antrags durch die Erstbehörde, daher Vorliegen eines zulässigen Berufungsgegenstandes.
Im Übrigen Ablehnung der Beschwerde.
Zuspruch eines Drittels der Kosten, da der angefochtene Bescheid in einem von drei Spruchpunkten aufgehoben wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bodenreform, Flurverfassung, Berufung, Bescheid Trennbarkeit, VfGH /KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B719.2010Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012