Index
41 Innere AngelegenheitenNorm
FremdenpolizeiG 2005 §60, §66Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinanderdurch Verhängung eines Aufenthaltsverbotes wegen Eingehens einerAufenthaltsehe; Willkür infolge Unterlassung der Ermittlungstätigkeitfür die gebotene InteressenabwägungRechtssatz
Keine Ermittlungstätigkeit und kein Parteiengehör zur persönlichen Situation der Beschwerdeführerin während der gesamten Dauer des Berufungsverfahrens (fünf Jahre) mit Ausnahme eingeholter Versicherungsdatenauszüge; angefochtener Bescheid daher auf fünf Jahre alte Ermittlungsergebnisse gestützt, was die Vornahme einer dem Gesetz (§66 FremdenpolizeiG) und Art8 EMRK entsprechenden Interessenabwägung ausschließt.
Ebenso B636/10 vom selben Tag betr ein Aufenthaltsverbot wegen Scheinehe; keine über Abfragen in automationsunterstützten Informationssystemen (ZMR, EKA, EKIS) hinausgehenden Ermittlungsschritte im Rahmen des fünf Jahre dauernden Berufungsverfahrens.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Aufenthaltsverbot,Ermittlungsverfahren, Privat- und FamilienlebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B622.2010Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012