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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art137 / AllgLeitsatz
Keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes ableitbar aus einerals "Staatshaftungsklage" übertitelten Eingabe betreffs behauptetenrechtswidrigen Verhaltens von Bundesorganen undSchadenersatzansprücheRechtssatz
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Schadenersatzansprüche und Ansprüche nach §1 AHG, die aus der Behauptung eines rechtswidrigen Verhaltens von für den Bund handelnden Organen abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Amtshaftung, Zivilrecht, Schadenersatz, VfGH / Klagen, VfGH /ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:A25.2010Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012