RS Vfgh 2011/2/22 A25/10

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Veröffentlicht am 22.02.2011
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art137 / Allg
AHG §1

Leitsatz

Keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes ableitbar aus einerals "Staatshaftungsklage" übertitelten Eingabe betreffs behauptetenrechtswidrigen Verhaltens von Bundesorganen undSchadenersatzansprüche

Rechtssatz

Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Schadenersatzansprüche und Ansprüche nach §1 AHG, die aus der Behauptung eines rechtswidrigen Verhaltens von für den Bund handelnden Organen abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

  • A 25/10
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 22.02.2011 A 25/10

Schlagworte

Amtshaftung, Zivilrecht, Schadenersatz, VfGH / Klagen, VfGH /Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2011:A25.2010

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2012
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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