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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AusgleichszahlungsV 2002 §3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2009/05/0281 E 15. März 2011Rechtssatz
Voraussetzung der bescheidmäßigen Feststellung hinsichtlich der zu leistenden Ausgleichszahlungen zwischen den Netzbetreibern im Netzbereich Oberösterreich ist das Nichteinvernehmen "über die Ausgleichszahlungen" und nicht etwa "über die Ausgleichszahlungen pro Netzebene". Die Zuständigkeit der Energie-Control-Behörden zur Entscheidung war daher gegeben. Im Übrigen soll nicht unerwähnt bleiben, dass § 3 AusgleichszahlungsV 2002 unter den sonstigen Voraussetzungen auch eine amtswegige Festsetzung vorsieht.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009050280.X02Im RIS seit
07.04.2011Zuletzt aktualisiert am
04.10.2011