RS OGH 2011/2/17 11Os131/10i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.2011
beobachten
merken

Norm

StGB §201 Abs2 erster Fall

Rechtssatz

Die für die Qualifikation des § 201 Abs 2 erster Fall StGB erforderliche schwere Körperverletzung kann sowohl aus der Anwendung der Gewalt als auch unmittelbar aus der Durchführung des Beischlafs oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung resultieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126605

Im RIS seit

15.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten