RS Vwgh 2011/2/22 2009/12/0090

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Veröffentlicht am 22.02.2011
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs3 idF 2000/I/016;

Rechtssatz

Der besondere Verwendungserfolg iSd § 12 Abs. 3 GehG 1956 aF ist im Beobachtungszeitraum an Hand der im Rahmen des öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses am konkreten Arbeitsplatz zur Erledigung zugewiesenen Aufgaben zu beurteilen.

Hier: Der Bf hat vorgebracht, dass er ab dem Zeitpunkt seiner Ernennung mit der Aufarbeitung von Restakten aus seiner früheren Abteilung betraut war und dies die einzige Aufgabe gewesen wäre, die ihm im Beobachtungszeitraum zur Besorgung übertagen worden wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009120090.X02

Im RIS seit

30.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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