Index
E3L E02100000Norm
32004L0038 Unionsbürger-RL Art24 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2010/10/0119Rechtssatz
Aus Art. 14 MRK und Art. 7 B-VG oder dem Bundesverfassungsgesetz zur Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung 1973 kann ein Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Wr SHG 1973 einer deutschen Staatsbürgerin zur Ermöglichung eines Familienlebens mit ihrem österreichischen Freund nicht abgeleitet werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009100212.X04Im RIS seit
31.03.2011Zuletzt aktualisiert am
03.10.2011