Index
L55009 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz WienNorm
AVG §58 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2010/10/0260 E 31. März 2011Rechtssatz
Der nicht näher erörterte Hinweis der belBeh darauf, dass die Verbreiterung der Fahrstraße den natürlichen Verlauf des Geländes unterbrechen würde und überdimensioniert sei bzw. die Maßnahmen als Fremdkörper wirkten, reicht für sich nicht aus, um eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (bzw. der Landschaftsgestalt) nachvollziehbar zu begründen. Das Verfahren betreffend diese Maßnahmen ist daher nicht frei von Mängeln, weswegen in diesem Umfang auch der sich darauf stützende Wiederherstellungsauftrag rechtswidrig ist.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelBegründung BegründungsmangelBesondere Rechtsgebiete"zu einem anderen Bescheid"European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009100129.X04Im RIS seit
03.04.2011Zuletzt aktualisiert am
25.11.2011