RS Vwgh 2011/2/24 2009/10/0086

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Veröffentlicht am 24.02.2011
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs1;

Rechtssatz

Die Notwendigkeit der Errichtung eines Weges für die Waldbewirtschaftung ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen und nicht nach den persönlichen Verhältnissen eines Waldeigentümers (vgl. E 25. April 2001, 98/10/0329; E 27. April 2000, 98/10/0374). Ob die Errichtung des Weges aus besonderen Gründen kostengünstig etwa mit einem vor Ort befindlichen Bagger bewerkstelligt werden kann, ist daher für die entscheidende Frage der Erforderlichkeit des Weges für die Waldbewirtschaftung nicht relevant.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009100086.X04

Im RIS seit

03.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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