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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Individualantrag auf Aufhebung eines Wiener Plandokuments nicht nurhinsichtlich des im Eigentum der Antragsteller stehenden Grundstücksunzulässig; keine aktuelle BetroffenheitRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des Plandokuments Nr 7803, Beschluss des Wr Gemeinderates vom 30.10.08, zur Gänze bzw eines näher spezifizierten Teilgebietes davon, betr die "Hochhaus-Flächenwidmung für die sogenannten 'Kometgründe'".
Keine Betroffenheit der Antragsteller in ihrer Rechtssphäre durch Regelungen eines planlich abgrenzbaren Teiles des Flächenwidmungsplanes (oder Bebauungsplanes), die sich nicht auf die in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke beziehen. Besondere Umständen für eine unmittelbare Betroffenheit im Antrag nicht dargetan.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan,Nachbarrechte, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:V157.2010Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011