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10 VerfassungsrechtNorm
EMRK Art11 Abs2Leitsatz
Keine Verletzung der Vereinsfreiheit durch Nichtgestattung einerVereinsgründung wegen Verfolgung eines nicht ideellen VereinszweckesRechtssatz
Die Vereinsgründung ist zulässigerweise nur dann nicht zu gestatten, wenn die Statuten im Widerspruch zu einer Rechtsvorschrift stehen. Auslegung der Vereinsstatuten im Zweifel gesetzeskonform und im Sinne der Vereinsfreiheit.
Zweck des Vereins lt Statuten primär die Erhaltung und Verwaltung von Vermögen, wie es etwa auch dem Stiftungsrecht eigen ist.
Vertretbare Annahme eines gewerblichen Zweckes und nicht eines ideellen, selbst dann, wenn die statutenmäßige Verwendung eines allenfalls erwirtschafteten jährlichen Überschusses für wohltätige Zwecke ideeller Natur wäre.
Selbst wenn auch Vereine, deren Aktivitäten auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, vom Schutzumfang der Vereinsfreiheit umfasst sind, bestehen die verfassungsrechtlichen Schranken dort, wo der Vereinszweck allein in der Ertragsabsicht besteht und der Verein als Deckmantel für eine Erwerbstätigkeit seiner Mitglieder oder dritter Personen dient.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Vereinsrecht, Stiftung, Auslegung verfassungskonformeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:B570.2010Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011