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41 Innere AngelegenheitenNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos;Einschreiterin durch eine - den Bescheid des Bundesasylamtesersatzlos behebende - Entscheidung des Asylgerichtshofes nichtbeschwert; Zurückweisung der Beschwerde mangels Legitimation zugewärtigenRechtssatz
She auch U493/11, B v 10.06.11: Zurückweisung der Beschwerde mangels Beschwer durch eine dem Antrag auf Beigabe eines Rechtsberaters (§66 AsylG 2005) vollinhaltlich entsprechende Entscheidung des AsylGH; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, Asylrecht, Rechte subjektive öffentliche,Beschwer, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:U2225.2010Zuletzt aktualisiert am
22.11.2011