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63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Feststellung des Vorliegenseiner nicht durch Bescheid zu verfügenden Aufhebung derDienstzuteilung eines Polizeibeamten; Unterlassung derErmittlungstätigkeit in einem entscheidenden PunktRechtssatz
Die Qualifikation des hier in Rede stehenden Aktes als Aufhebung einer Dienstzuteilung setzt voraus, dass die in Weisungsform getroffene Personalmaßnahme nicht ihrem Inhalt nach als Versetzung aufzufassen ist. Diese Frage hat die Berufungskommission nicht geprüft.
Kein Eingehen auf das wesentliche Vorbringen des Beschwerdeführers in dessen Berufung, dass - zwar nicht mittels Bescheid, aber auf Grund der Umstände (Enden der Gewährung der Zuteilungsgebühr ab 01.06.06, ohne dass einer der in §23 Reisegebührenvorschrift 1955 genannten Gründe für einen Entfall dieser Gebühr vorgelegen habe; die dem Beschwerdeführer behauptetermaßen mitgeteilte Versetzung) - ab 01.06.06 eine Versetzung vorgelegen habe.
Schlagworte
Dienstrecht, Dienstzuteilung, Versetzung, Reisegebühren, Weisung,FeststellungsbescheidEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:B712.2009Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011