RS UVS Oberösterreich 2010/12/09 VwSen-300971/2/Gf/Mu

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Veröffentlicht am 09.12.2010
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Rechtssatz

Durch die Novelle BGBl Nr I 73/2010 erfolgte eine Neukonzeption des Glücksspielwesens derart, dass neben den dem Monopol des Bundes unterliegenden Ausspielungen in Form von Lotterien und Spielbanken nunmehr auch das "kleine Glücksspiel" mittels Automaten explizit einer Konzessionspflicht unterstellt und damit für zulässig erklärt wurde, wobei die darauf bezüglichen Vorschriften vom Landesgesetzgeber zu erlassen sind (kein Verhältnis von Grundsatz- und Ausführungsgesetz iSd Art 12 B-VG, sondern "anknüpfende" Gesetzgebung).

Zuletzt aktualisiert am
29.03.2011
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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