RS UVS Oberösterreich 2010/12/09 VwSen-300972/3/Gf/Mu

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Veröffentlicht am 09.12.2010
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Rechtssatz

Aufhebung des Beschlagnahmebescheides wegen Inanspruchnahme einer Person, deren Verfügungsberechtigung über den Glücksspielautomaten seitens der belangten Behörde nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit geklärt wurde.

Zuletzt aktualisiert am
29.03.2011
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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