RS UVS Oberösterreich 2010/12/09 VwSen-300971/2/Gf/Mu

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Veröffentlicht am 09.12.2010
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Rechtssatz

Konzessionierte oder bewilligte Landesausspielungen mittels Glücksspielautomaten unterliegen nach § 4 Abs 2 iVm § 5 GSpG dann schon von vornherein nicht dem Glücksspielmonopol des Bundes, wenn der Höchsteinsatz von 10 Euro bzw 1 Euro pro Spiel bzw der Höchstgewinn von 10.000 Euro bzw 1.000 Euro pro Spiel nicht überschritten wird.

Zuletzt aktualisiert am
28.03.2011
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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