Das Werfen eines Korbsessels in eine Menge von gegnerischen Fußballfans vor einem öffentlich zugänglichen Lokal am Hauptbahnhof und das lautstarke Schreien einer Aufforderung "kommt her", das in der Folge zu einer Rauferei der beiden gegnerischen Fußballfangruppen geführt hat, ist als besonders rücksichtsloses Verhalten, das eine Störung der öffentlichen Ordnung herbeigeführt hat, im Sinne des § 81 Abs 1 SPG zu qualifizieren.
Indem der Bw trotz vorausgegangener Abmahnung durch "Fuchteln" mit den Händen den Zugriff auf ihn verhindert und abgewehrt hat und den einschreitenden Polizisten angeschrien hat "lass mich in Ruh", hat er sich diesem gegenüber aggressiv verhalten.