RS UVS Vorarlberg 2011/04/06 1-239/10

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.2011
beobachten
merken
Rechtssatz

Als ?Verlader? im Sinne des § 3 Z 6 GGBG ist das ?Unternehmen? (§ 3 GGBG Z 10) anzusehen, das aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis heraus berechtigt ist, der Person, welche die Verladung der gefährlichen Güter physisch durchführt, diesbezügliche Anordnungen zu geben.

Zuletzt aktualisiert am
12.04.2011
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten