Norm
VersVG §67 Abs2Rechtssatz
Das Familienprivileg kommt auch dem in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Lebensgefährten eines Kindes des Versicherungsnehmers zugute.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126554Im RIS seit
21.03.2011Zuletzt aktualisiert am
21.05.2014