RS OGH 2011/2/1 10ObS179/10m

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Veröffentlicht am 01.02.2011
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Norm

AlVG §41 Abs1
ASVG §162 Abs3

Rechtssatz

Fällt der Beginn der Mutterschutzfrist auf einen Zeitpunkt, zu dem die Versicherte nach vorangegangenem Arbeitslosengeldbezug nur mehr Notstandshilfe bezieht, ist das Wochengeld im Rahmen einer Vergleichsrechnung nach § 41 AlVG iVm § 162 Abs 3 ASVG (Durchschnitt der letzten 13 Wochen) durch die Gegenüberstellung der um 80 % erhöhten Notstandshilfe und des einfachen - nicht ebenfalls um 80 % erhöhten - Arbeitslosengelds zu ermitteln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126533

Im RIS seit

04.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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