RS OGH 2011/2/7 16Ok7/10

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.2011
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Norm

GebAG §25

Rechtssatz

Insoweit der Sachverständige seine Warnpflicht verletzt, entfällt sein Gebührenanspruch. Das gilt nicht nur für die Gebühr für Mühewaltung, sondern auch für sonstige Teile des Gebührenanspruchs, wie zB Reisekosten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126538

Im RIS seit

04.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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