Norm
PatG 1970 §156Rechtssatz
Die Grundsätze für die Prüfung der Gültigkeit oder Wirksamkeit des Patents als Vorfrage im Sicherungsverfahren wegen einer Patentverletzung gelten auch für das Schutzzertifikat. Die Gültigkeit und Wirksamkeit kann als Vorfrage geprüft werden, wenn eine Gegenbescheinigung angeboten wird; die Prüfung kann jedoch nur mit den Mitteln des Provisorialverfahrens und in dessen Grenzen vorgenommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126551Im RIS seit
14.03.2011Zuletzt aktualisiert am
14.03.2011