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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §188;Rechtssatz
Zur Erhebung der Berufung gegen den an die Beschwerdeführerin, eine KG, gerichteten Bescheid des Magistrats der Stadt Wien betreffend die Festsetzung von Dienstgeberabgabe wäre diese berechtigt gewesen. Der die Berufung im eigenen Namen und keineswegs in Vertretung der KG erhebende Komplementär der Beschwerdeführerin war zur Erhebung der Berufung nicht berechtigt (vgl. das zur Umsatz- und Gewerbesteuer ergangene hg. Erkenntnis vom 27. April 1994, Zl. 92/13/0016; anders etwa bei an eine KG gerichteten Bescheiden über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO). Dessen Berufung wäre zurückzuweisen gewesen (§ 208 WAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007160084.X02Im RIS seit
08.04.2009Zuletzt aktualisiert am
22.07.2009