RS Vwgh 2009/3/10 2008/12/0070

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Veröffentlicht am 10.03.2009
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Index

L22003 Landesbedienstete Niederösterreich
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38;
DPL NÖ 1972 §26 Abs3 idF 2200-30;

Rechtssatz

Nicht einmal eine bescheidförmig vorzunehmende Versetzung eines Beamten ist mit Rückwirkung zulässig (vgl. unter vielen etwa das hg. Erkenntnis vom 15. Jänner 1990, Zl. 89/12/0117). Dies muss umso mehr für eine durch bloße Dienstanweisung gesetzte Personalmaßnahme, welche ja darauf abzielt, dienstliches Verhalten für die Zukunft zu regeln, gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008120070.X07

Im RIS seit

02.04.2009

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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