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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §13a;Rechtssatz
Für die Frage der Verletzung einer Entscheidungspflicht ist nur das von der Partei im Verwaltungsverfahren tatsächlich erhobene Begehren maßgebend, nicht jedoch ein möglicherweise aus Anlass einer Manuduktion erst zu erhebendes.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120022.X03Im RIS seit
02.07.2009Zuletzt aktualisiert am
14.12.2012