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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StVO 1960 §97 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2009/02/0010Rechtssatz
Es besteht weder ein subjektiv öffentliches Recht auf Bestellung bzw. Innehabung der Funktion als Straßenaufsichtsorgan (Hinweis E 12. September 2006, 2006/02/0147) noch auf die Bestellung zum Ausbildner für die praktische Ausbildung für Sondertransportbegleiter (Hinweis E 29. April 2003, 2003/02/0054). Vor diesem Hintergrund besteht auch kein subjektiv öffentliches Recht auf die Abhaltung und Anerkennung von Ausbildungskursen für Sondertransportbegleitungen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009020009.X01Im RIS seit
24.06.2009Zuletzt aktualisiert am
26.06.2009