RS Vwgh 2009/2/27 2008/02/0400

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Veröffentlicht am 27.02.2009
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Nach erfolgter Aufforderung zu einer Untersuchung gemäß § 5 Abs. 2 StVO 1960 ist jedes vom Organ der Straßenaufsicht nicht ausdrücklich erlaubte (sohin eigenmächtige) Entfernen des Aufgeforderten vom Ort der Amtshandlung als Verweigerung der Atemalkoholuntersuchung zu werten (Hinweis E 25. Juni 1999, 99/02/0077).

Schlagworte

Alkotest VerweigerungAlkotest Zeitpunkt Ort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008020400.X03

Im RIS seit

22.05.2009

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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