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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Nach erfolgter Aufforderung zu einer Untersuchung gemäß § 5 Abs. 2 StVO 1960 ist jedes vom Organ der Straßenaufsicht nicht ausdrücklich erlaubte (sohin eigenmächtige) Entfernen des Aufgeforderten vom Ort der Amtshandlung als Verweigerung der Atemalkoholuntersuchung zu werten (Hinweis E 25. Juni 1999, 99/02/0077).
Schlagworte
Alkotest VerweigerungAlkotest Zeitpunkt OrtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008020400.X03Im RIS seit
22.05.2009Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009