RS Vwgh 2009/2/26 2006/05/0249

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Veröffentlicht am 26.02.2009
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Index

L85004 Straßen Oberösterreich
20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
EisbEG 1954 §5 impl;
LStG OÖ 1991 §31 Abs3 Z2;
LStG OÖ 1991 §35 Abs4;

Rechtssatz

Hypothekargläubiger gehören dem Kreis der so genannten "Nebenberechtigten" im Sinne des § 5 EisbEG 1954 nicht zu (Hinweis auf Brunner, Enteignung für Bundesstraßen, 161 f und den hg. Beschluss vom 17. November 1964, Zl. 1401/64). Der Pfandgläubiger ist jedenfalls nicht ein "zu Enteignender" im Sinne des § 35 Abs. 4 OÖ LStG; im Bewilligungsverfahren sind Parteien gemäß § 31 Abs. 3 Z. 2 OÖ LStG die Eigentümer der betroffenen Grundstücke sowie jene Personen, denen an einem solchen Grundstück ein dingliches Recht zum Gebrauch oder zur Nutzung zusteht.

Schlagworte

Enteignung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006050249.X02

Im RIS seit

31.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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