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L82109 Kleingarten WienNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/06/0139 E 11. September 1997 RS 1(hier: Abweisung eines Bauansuchens gemäß dem Wr KlGG)Stammrechtssatz
Steht fest, daß der Bauwerber, der nicht Alleineigentümer des Baugrundstückes ist, nicht den Nachweis der Zustimmung aller Grundeigentümer zur beantragten Bauführung zu erbringen vermag, bedarf es keines Auftrages gem § 13 Abs 3 AVG zur Beseitigung des Formgebrechens (Hinweis E 28.3.1977, 2015/76), vielmehr ist das Ansuchen INHALTLICH zu erledigen (Versagung der Baubewilligung wegen der nichterteilten Zustimmung der Miteigentümer).
Schlagworte
Verbesserungsauftrag AusschlußFormgebrechen behebbare BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006050265.X02Im RIS seit
20.03.2009Zuletzt aktualisiert am
17.06.2009