RS Vwgh 2009/2/26 2006/05/0265

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2009
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Index

L82109 Kleingarten Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §66 Abs4;
KlGG Wr 1996 §8 Abs2 Z1;
KlGG Wr 1996 §8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/06/0139 E 11. September 1997 RS 1(hier: Abweisung eines Bauansuchens gemäß dem Wr KlGG)

Stammrechtssatz

Steht fest, daß der Bauwerber, der nicht Alleineigentümer des Baugrundstückes ist, nicht den Nachweis der Zustimmung aller Grundeigentümer zur beantragten Bauführung zu erbringen vermag, bedarf es keines Auftrages gem § 13 Abs 3 AVG zur Beseitigung des Formgebrechens (Hinweis E 28.3.1977, 2015/76), vielmehr ist das Ansuchen INHALTLICH zu erledigen (Versagung der Baubewilligung wegen der nichterteilten Zustimmung der Miteigentümer).

Schlagworte

Verbesserungsauftrag AusschlußFormgebrechen behebbare Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006050265.X02

Im RIS seit

20.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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