C1 261981-2/2008/6E
IM NAMEN DER REPUBLIK
Der Asylgerichtshof hat durch die Richterin Dr. Fischer-Szilagyi als Einzelrichterin über die Beschwerde des -XX- alias -XX-alias -XX-, StA. Pakistan, vom 23.02.2007 gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 14.02.2007, FZ. 04 13.296-BAS, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 08.11.2007 zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird gemäß §§ 7, 8 Asylgesetz 1997, BGBl. I Nr. 76/1997 idgF (AsylG), abgewiesen.
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :
Der Asylantrag des nunmehrigen Beschwerdeführers vom 28.06.2004 wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 16.06.2005, Zahl: 04 13.296-BAS, gemäß § 7 AsylG abgewiesen, die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Pakistan gemäß § 8 Abs. 1 AsylG für zulässig erklärt und der Asylwerber gemäß § 8 Abs. 2 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen.
In Erledigung der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung hat der Unabhängige Bundesasylsenat mit Bescheid vom 26.07.2005, Zahl:
261.981/0-XIV/39/05, den bekämpften Bescheid behoben und die Angelegenheit gemäß § 66 Abs. 2 AVG zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines Bescheides an das Bundesasylamt zurückverwiesen.
Im fortgesetzten Verfahren wurde mit nunmehr angefochtenem Bescheid der Asylantrag des Beschwerdeführers vom 28.06.2004 gemäß § 7 AsylG abgewiesen, die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Pakistan gemäß § 8 Abs. 1 AsylG für zulässig erklärt und der Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 2 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Pakistan ausgewiesen. In der Begründung des erstinstanzlichen Bescheides wurden die Angaben des Asylwerbers als nicht glaubwürdig gewertet.
Hiegegen wurde Rechtsmittel eingebracht. Beigelegt war der Mitgliedsausweis der PPP (= Pakistan Peoples Party) des Beschwerdeführers.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Bundesasylsenat am 08.11.2007, zu welcher die Erstbehörde keinen Vertreter entsandte, gab der Beschwerdeführer Folgendes zu Protokoll:
"VL: Wie geht es Ihnen?
BW: Gut.
VL: Können Sie mir bitte Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihren Geburtsort angeben.
BW: -XX-, in -XX-.
VL: Wo waren Sie in Ihrem Heimatland aufhältig?
BW: In -XX-. Nur, zuletzt habe ich wo anders gelebt.
VL: Können Sie das genauer angeben?
BW: -XX-, dies vor meiner Ausreise. Ich bin von diesem Ort ausgereist. Ich war die letzten 2 Jahre dort.
VL: Sie haben in -XX- und -XX- gelebt?
BW: Ich habe auch in -XX- gelebt.
VL: Können Sie chronologisch angeben, wo Sie gelebt haben?
BW: Von 1995 bis 1999 in -XX-, 1999 bis 2002 in -XX-, 2002 bis 2004 in -XX-.
VL: Warum haben Sie 1999 -XX- verlassen?
BW: Ich hatte Probleme mit der Polizei. Sie ist immer wieder zu mir gekommen und wollte etwas. Deswegen dachte ich, dass ich in einer anderen Stadt in Ruhe leben könnte.
VL: Wieso wollte die Polizei immer wieder etwas von Ihnen?
BW: Die andere Partei hat die Regierung gebildet, deshalb machte man mir immer wieder Probleme.
VL: Hatten Sie mir der Polizei oder der anderen Partei Probleme?
BW: Die Polizei hat unter Einfluss der Partei mir Probleme gemacht.
VL: Welche Partei war das?
BW: Muslim League.
VL: Welche ist Ihre Partei?
BW: Ich gehöre der PPP an.
VL: In welcher Form hatten Sie Probleme mit der Polizei?
BW: Die Polizei ist immer wieder gekommen und nahm mich mit. Sie haben mich mal eine Woche, mal 2 Wochen in der Polizeistation angehalten, bis ich ihnen Bestechungsgelder gezahlt habe. Ich konnte nicht immer wieder Bestechungsgelder aufbringen, deswegen bin ich nach -XX- umgezogen.
VL: Warum haben Sie -XX- verlassen?
BW: Ich blieb noch in Kontakt mit meiner Familie in -XX-. Die Polizei hat mich auch in -XX- gefunden. Es war ja die gleiche Regierung in -XX- wie in -XX-. Ich hatte dort dieselben Probleme wie in -XX-.
VL: D.h. Sie wurden auch in -XX- immer wieder von der Polizei angehalten und erst gegen Geld wieder freigelassen?
BW: Genauso ist es.
VL: Warum haben Sie -XX- verlassen?
BW: Aus denselben Gründen wie früher. Ich hatte Bekannte in -XX- und dachte, dass ich nun dort besser leben könnte.
VL: Wovon haben Sie in -XX- gelebt?
BW: Ich bin ein Computerfachmann und habe mit dieser Arbeit meinen Lebensunterhalt bestritten, außerdem bekam ich auch Unterstützung von meiner Familie.
VL: Warum haben Sie letztlich -XX- verlassen?
BW: In -XX- habe ich im Büro der PPP gelebt. Einmal war ich nicht zu Hause, als meine Freunde entführt wurden. Ein Brief wurde dagelassen, worin stand, dass ich ebenfalls entführt werden würde.
VL: Wann war das?
BW: Mai 2004.
VL: Wann haben Sie Pakistan verlassen?
BW: Am 4.6.2004.
VL: Wie haben Sie Pakistan verlassen?
BW: Ich habe mit einem Mann gesprochen. Dieser willigte ein, mich ins Ausland zu bringen. Er brachte mich in den Iran, von dort bin ich weiter nach Österreich gereist. Dieser Mann ist ein Schlepper und schickt viele Leute ins Ausland.
VL: Wie haben Sie die Grenze passiert?
BW: In einem LKW.
VL: Legal oder illegal?
BW: Ich habe mich im LKW verstecken müssen. Meinen Pass hatte dieser Mann. Ich weiß nicht, ob die Ausreise legal oder illegal war.
VL: Wieso haben Sie bei der 1. Einvernahme angegeben, dass Sie einen Reisepass besitzen, der sich an der Adresse Ihrer Eltern befindet?
BW: Das habe ich nicht gesagt, ich habe nur gesagt, dass mein alter Pass zu Hause ist und ich meinen neuen Pass mitgenommen habe.
VL: Warum haben Sie im erstinstanzlichen Verfahren angegeben, dass Sie nur Probleme mit Mitgliedern der Muslim League hatten, heute jedoch Probleme mit der Polizei hatten?
BW: Die Polizei arbeitet nur unter Anweisung der Regierung und die Regierung wurde von der Muslim League gebildet, d.h. meine Probleme wurden durch die Muslim League verursacht.
VL: Aber es ist doch ein Unterschied, ob ich sage, ich werde von Mitgliedern der ML bedroht oder ob ich sage, ich werde von der Polizei mitgenommen?
BW: Es gibt keine Unterschiede in meinem Land zwischen der Regierung und der Polizei, weil die Polizei unter der Regierung arbeitet. Hier gibt es Unterschiede zwischen dem Staat und der Polizei.
VL: Sie haben im erstinstanzlichen Verfahren immer nur von Problemen mit Mitgliedern der ML gesprochen, dass diese Ihnen gedroht haben, entweder Sie würden mit ihnen arbeiten oder Sie würden umgebracht. Sie haben aber mit keinem Wort erwähnt, dass Sie von der Polizei mehrmals angehalten und nur gegen Bezahlung von Bestechungsgeldern angehalten wurden?
BW: Ich wurde niemals bis jetzt gefragt, ob ich Probleme mit der Polizei hätte.
VL: Ich habe Sie auch nicht danach gefragt. Ich habe Sie nach Ihren Problemen in Pakistan gefragt.
BW: Ja, aber es ist ein Unterschied zwischen der Polizei hier und in Pakistan.
VL: Dieses Büro in -XX-, warum haben Sie bei der 1. Instanz gesagt, dass das eigentlich kein Büro war, sondern nur ein Tisch auf der Straße, bei der Rückübersetzung später haben Sie angegeben, es wäre doch ein Büro gewesen, 2 Zimmer in einem Haus?
BW: Ich habe den Dolmetscher nur ausgebessert, das ist mein Recht.
VL: Es war ein Fehler des Dolmetschers?
BW: Ja.
VL: Wurden auch andere Mitglieder der PPP von der Polizei immer wieder mitgenommen oder nur Sie?
BW: Nicht nur ich, auch andere Mitglieder wurden von der Polizei mitgenommen. Von vielen weiß man bis dato nicht, wohin sie verschwunden sind.
VL: Wer hat Ihre Freunde entführt?
BW: Die Polizei ist gekommen und außerdem waren es Männer in Zivil, diese waren wahrscheinlich Mitglieder der ML. Ich war ja bei der Entführung nicht dabei. Die anderen haben mir das erzählt.
VL: Sie vermuten, dass es Mitglieder der ML waren?
BW: Ja, ich habe sie nicht gesehen.
VL: Wieso konnten Sie dann in der 1. Instanz sogar Namen angeben?
BW: Ein Mann, der unser Büro geputzt hat, hat mir erzählt, dass diese Leute gekommen sind. Er war zu diesem Zeitpunkt außerhalb des Büros, hat aber beobachtet, welche Leute das waren und hat mir auch deren Namen gesagt.
VL: Was haben Sie gemacht, nachdem Sie erfahren haben, dass die Leute aus dem Büro entführt wurden?
BW: Ich habe den Drohbrief gesehen, der lag auch dort. Danach habe ich mich wo anders aufgehalten, in diesem Büro habe ich dann nicht mehr gelebt.
VL: Wie viele Leute haben in diesem Büro gearbeitet?
BW: 4. Und zusätzlich der Putzmann.
VL: Wie viele haben in diesem Büro gewohnt?
BW: Hauptsächlich habe ich dort gewohnt, weil ich nicht aus -XXstammte. Die anderen haben ab und zu dort gelebt, aber sie hatten auch eigene Unterkünfte.
VL: Was war das für ein Büro?
BW: Ein normales Büro, ein Büro der PPP.
VL: Haben Sie wegen diesem Drohbrief mit höher Rangigen der PPP Kontakt aufgenommen?
BW: Nein, ich habe sie nicht kontaktiert, da ich mich versteckt hielt.
VL: Warum nicht, diese hätten Ihnen vielleicht helfen können?
BW: Sie haben mir auch früher nicht helfen können und ich musste deswegen zweimal die Ortschaft wechseln. Ich habe im Untergrund gelebt und wusste nicht, wen ich kontaktieren sollte. Vielleicht hätte ich sogar mehr Probleme bekommen, wenn ich irgendjemanden kontaktiert hätte.
VL: Was haben Sie in dem Büro gearbeitet?
BW: Ich war Generalsekretär. Ich habe dort eigentlich nichts gemacht, aber meine Position war die eines Generalsekretärs.
VL: Da muss man nichts tun?
BW: Normalerweise schon, wie z.B. Versammlungen zu organisieren, Akten zu verwalten usw.
VL: Wieso haben Sie das nicht gemacht?
BW: Wo?
VL: In diesem Büro?
BW: Ich habe mich dort versteckt. Außerdem war die Regierung nicht von unserer Partei.
VL: D.h. Sie haben sich unter dem Titel eines Generalsekretärs in einem Büro in -XX- 2 Jahre lang versteckt?
BW: Ja.
VL: Haben diese 3 anderen Leute in diesem Büro für Sie gearbeitet?
BW: Ich habe Ihnen bereits gesagt, es gab keine Arbeit dort. Diese Leute sind ab und zu gekommen. Wir haben uns getroffen und etwas besprochen. Aber es wurde nicht gearbeitet.
VL: Haben Sie Geld bekommen?
BW: Nein.
VL: Waren Sie auch schon in -XX- Generalsekretär?
BW: Nein, dort hatte ich keine Position.
VL: Und in -XX-?
BW: Doch, in -XX- war ich Generalsekretär. Dort habe ich gearbeitet, und zwar habe ich Versammlungen organisiert, an Veranstaltungen teilgenommen und den Papierkram erledigt.
VL: Hatten Sie dort Mitarbeiter?
BW: Ja, viele. Ca. 70 Mio. Leute hat die Stadt.
Frage wird wiederholt.
BW: Für mich haben 5 Leute gearbeitet.
VL: In der 1. Instanz waren es 15 Leute.
BW: In -XX-?
VL: Wo sonst?
BW: Für mich haben immer nur 5 Leute gearbeitet.
VL: Wie haben Sie in -XX- gewusst, was Sie als Generalsekretär zu tun haben?
BW: Der Präsident hat das gesagt.
VL: Wie hat sich dieser mit Ihnen in Verbindung gesetzt?
BW: Persönlich.
VL: War das der Präsident der ganzen PPP?
BW: Natürlich nicht von ganz -XX-, sondern für Zone -XX-, ich habe für diese Zone gearbeitet.
VL: Hatten Sie in -XX- Kontakt zum Präsidenten?
BW: Nein, 2 Jahre lang nicht.
VL: Wovon haben Sie in -XX- gelebt?
BW: Ich habe bereits gesagt, dass ich Unterstützung von meinen Eltern bekommen habe und ab und zu Computerarbeiten gemacht habe.
VL: In welcher Form haben Ihre Eltern Sie unterstützt?
BW: Ich habe durch Freunde Geld geschickt bekommen.
VL: Diese Freunde kamen ins Büro und gaben Ihnen das Geld?
BW: Nein, ich habe sie kontaktiert und getroffen. Sie kamen nicht ins Büro.
VL: Welche Computerarbeiten haben Sie gemacht?
BW: Ich bin Computertechniker und kann Networking machen.
VL: D.h. Sie waren im Büro in -XX- und arbeiteten am Computer?
BW: Nein, nicht im Büro, ich habe die Leute privat besucht.
VL: D.h. Sie haben sich mit Ihren Freunden außerhalb des Büros getroffen und privat außerhalb des Büros bei Leuten gearbeitet und vor nicht allzu langer Zeit angegeben, dass Sie sich 2 Jahre lang im Büro in -XX- versteckt haben?
BW: Ich kann doch nicht 24 Stunden dort im Büro sein.
VL: Haben Sie irgendwelche Beweise für Ihr Vorbringen?¿
BW: Ich habe Ihnen schon eine Karte vorgelegt, bei der Berufung.
BW legt im Original jene Ausweise vor, die in Kopie im erstinstanzlichen Akt auf Blatt 241 und 243 aufliegen.
VL: Haben Sie für die Verfolgungsgeschichte Beweise?
BW: Nein, nur das, was ich schon hergegeben habe.
VL: Möchten Sie noch etwas angeben?
BW: Nein, danke."
Folgender Sachverhalt wird festgestellt:
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Pakistan und Angehöriger der Volksgruppe der Punjabi, hat sein Heimatland verlassen, ist illegal in Österreich eingereist und hat am 28.06.2004 gegenständlichen Asylantrag gestellt. Er hat bereits am 31.12.1991 einen Asylantrag gestellt, welcher am 08.11.1993 in zweiter Instanz negativ entschieden wurde. Im August 1995 verließ er freiwillig Österreich und kehrte nach Pakistan zurück. Er ist ledig und kinderlos. Seine Eltern leben nach wie vor in -XX-, Pakistan.
Der Beschwerdeführer ist Mitglied der Pakistan Peoples Party (PPP).
Nicht festgestellt werden kann, dass der Beschwerdeführer in seinem Heimatland einer asylrechtlich relevanten Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ausgesetzt war bzw. ist.
Der Eindruck der Unglaubwürdigkeit des Beschwerdeführers, welchen bereits die Erstbehörde in der Begründung des angefochtenen Bescheides zum Ausdruck brachte, hat sich im Rechtsmittelverfahren noch verstärkt. Insbesondere sind die Angaben des Beschwerdeführers zu wesentlichen Punkten seines Vorbringens widersprüchlich und nicht schlüssig nachvollziehbar.
So hat er erstmals in der mündlichen Rechtsmittelverhandlung vorgebracht, dass er Probleme mit der Polizei gehabt habe. Die Polizei sei immer wieder zu ihm gekommen, habe ihn mitgenommen und angehalten bis er Bestechungsgelder gezahlt habe, weil er der PPP angehöre, und die Polizei unter dem Einfluss der Muslim League stehe. Daher habe er -XX- verlassen und sei nach -XX- gezogen. In