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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Es besteht sowohl ein rechtliches Interesse an der Feststellung der (fehlenden) Befolgungspflicht (Wirksamkeit) einer Weisung als auch ein solches an der Feststellung ihrer Unrechtmäßigkeit infolge Verletzung subjektiver Rechte des Beamten (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 17. Oktober 2008, Zl. 2007/12/0049 und Zl. 2007/12/0199).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideOrganisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120066.X02Im RIS seit
02.04.2009Zuletzt aktualisiert am
17.04.2012