RS Vwgh 2009/3/10 2009/12/0013

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Veröffentlicht am 10.03.2009
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38;
BDG 1979 §40;
BDG 1979 §41a Abs6;

Rechtssatz

Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes legt den Begriff "Angelegenheiten der §§ 38, 40 BDG 1979" in § 41a Abs. 6 BDG 1979 weit aus. Hiezu zählt nicht nur die bescheidförmige Verfügung einer Versetzung oder Verwendungsänderung durch die Dienstbehörde, sondern etwa auch deren Entscheidung über den Antrag eines Beamten, festzustellen, ob eine qualifizierte oder schlichte Verwendungsänderung vorliegt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 29. März 2000, Zl. 99/12/0323, VwSlg 15389 A/2000).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009120013.X02

Im RIS seit

25.05.2009

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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