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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38;Rechtssatz
Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes legt den Begriff "Angelegenheiten der §§ 38, 40 BDG 1979" in § 41a Abs. 6 BDG 1979 weit aus. Hiezu zählt nicht nur die bescheidförmige Verfügung einer Versetzung oder Verwendungsänderung durch die Dienstbehörde, sondern etwa auch deren Entscheidung über den Antrag eines Beamten, festzustellen, ob eine qualifizierte oder schlichte Verwendungsänderung vorliegt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 29. März 2000, Zl. 99/12/0323, VwSlg 15389 A/2000).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009120013.X02Im RIS seit
25.05.2009Zuletzt aktualisiert am
26.03.2013